Malerarbeiten 3: EG - E4 Referenznummer der Bekanntmachung: KB.1170.005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Malerarbeiten 3: EG - E4
München Klinik Bogenhausen, Neubau Erweiterung Ost (Neubau, HLP, Energiezentrale)
München Klinik Bogenhausen Englschalkinger Straße 77 81925 München
ca. 1.500m2 Vlies auf Wandoberflächen
ca. 1.600m2 Vlies auf Deckenoberflächen
ca. 7.350m2 Kl. 2 Anstrich auf Wandoberflächen
ca. 1.400m2 Kl. 2 Anstrich auf Deckenoberflächen
ca. 22.200m2 Kl. 1 Anstrich auf Wandoberflächen
ca. 4.400m2 Kl. 1 Anstrich auf Deckenoberflächen
ca. 660 St. Lackieren von Stahlzargen
ca. 122 St. Lackieren von Metalltüren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Malerarbeiten 3: EG - E4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gersthofen
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86368
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.heinrich-schmid.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y326JTT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig,
soweit:
1) die Antragstellerin/ der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat, oder
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
der Auftraggeberin gerügt werden, oder
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
oder
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.