Unterstützungsleistung Open Source "KeyCloak" Referenznummer der Bekanntmachung: 2023AHE000001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistung Open Source "KeyCloak"
Das IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) im Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung benötigt mit Beginn des II. Quartals 2023 Dienstleistungen zur Konfiguration & Weiterentwicklung (Beratungs-/ Dienstleistungsanteil) sowie Wartung, Pflege und Support für den laufenden Betrieb der Software KeyCloak IDP zum zentralen Identitätsmanagement der BayernCloud Schule (ByCS-IDM).
Eine Kernaufgabe des IT-DLZ ist die Bereitstellung zentraler Anwendungen für bayerische Schulen durch unser Schulrechenzentrum im Rahmen des Programms "BayernCloud Schule". Im Zentrum der ByCS steht ein leistungsfähiges Identitätsmanagement-System (IDM) u.a. auf Grundlage von KeyCloak IDP.
Ziel der Ausschreibung ist es, Dienstleistungen zur Konfiguration & Weiterentwicklung (Beratungs-/ Dienstleistungsanteil) sowie Wartung, Pflege und Support für den laufenden Betrieb der Software KeyCloak IDP zum zentralen Identitätsmanagement der BayernCloud Schule (ByCS-IDM) zu erbringen. Es handelt sich um den zentralen Identity Provider für die Authentisierung von bis zu 1,8 Mio. Benutzerinnen und Benutzern an mehr als ein Dutzend angebundene hochlastfähige, im 24/7-Modus betriebene Online-Angebote mittels SAML und OpenIDConnect. Aufgrund des Einsatzes im Schulbetrieb besteht die Anforderung, dass das System die Anmeldung aller Nutzerinnen und Nutzer innerhalb von 30 Minuten leisten muss.
Das IT-System ist installiert in sechs Umgebungen auf zwei kubernetes-Instanzen (Entwicklungsumgebung, Integrierte Entwicklungsumgebung, Integrationsumgebung, Vorproduktionsumgebung, Produktionsumgebung, Schulungsumgebung).
Zu diesen erhält der Auftragnehmer fallweise Zugriff durch den Auftraggeber zum Zwecke der Leistungserbringung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterstützungsleistung Open Source "KeyCloak"
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.