Sportplatz- und Landschaftsbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: G24a006123
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sportplatz- und Landschaftsbauarbeiten
Landschafts- / Sportplatzbauarbeiten
Hauptspielfeld mit Tribüne
- ca. 4.300 m3 Boden lösen und zwischenlagern- ca. 5.250 to Materialentsorgung
- ca. 1.440 m Einfassungen abbrechen
- ca. 1.480 m2 Asphaltfläche abbrechen
- ca. 1.000 m Leitungsgräben erstellen
- 2 Stk. Blockrigolensysteme erstellen, Gesamtvolumen ca. 51 m3
- ca. 360 m Entwässerungsleitungen erstellen
- ca. 495 m Entwässerungsrinnen erstellen
- ca. 349 Stk. Betonsitzblöcke erstellen
- ca. 1.500 m Einfassungen setzen
- ca. 490 m Betonplattenzeile erstellen
- ca. 1.450 m2 Betonpflasterfläche erstellen
- ca. 4.900 m2 EPDM-Belag Laufbahn erstellen
- ca. 7.200 m2 Rasenspielfeld regenerieren, inkl. Pflegeleistungen
- ca. 4.350 m2 Rasen-/Wiesenflächen erstellen, inkl. Pflegeleistungen
- diverse Einrichtungen und Ausstattungen für die Sportfelder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Neuried
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eintragung "[Betrag gelöscht] EUR" in den Ziffern II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) "Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert des vergebenen Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses Feld derzeit auf Grund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.