5-Achs-Simultan Fräsbearbeitungszentrum Referenznummer der Bekanntmachung: 2023ZV000010
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95447
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 921550
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
5-Achs-Simultan Fräsbearbeitungszentrum
Die Universität Bayreuth beabsichtigt die Beschaffung eines 5-Achs-Simultan Fräsbearbeitungszentrums.
Auf Grund der intensiven Aktivitäten des Lehrstuhls "Umweltgerechte Produktionstechnik" in den aktuellen Themen der intelligenten Wertschöpfung aus den Bereichen des Data Science und Machine Learning in Bezug auf Produktionsanlagen, muss die Steuerung, neben den klassischen Anforderungen wie der Möglichkeit zum parallelen Fertigen und Programmieren auch spezielleren Anforderungen gerecht werden.
Diese umfassen unter anderem die Möglichkeiten zum dynamischen Datenaustausch in Echtzeit und die Kompatibilität zu gängigen IoT-Plattformen.
Das Maschinenkonzept muss dabei so gestaltet sein, dass sowohl eine Hartbearbeitung mit und ohne Kühlschmierstoffe als auch eine hohe Dynamik sowie eine hohe Steifigkeit der Fertigungsanlage gewährleistet wird.
Die Universität Bayreuth beabsichtigt die Beschaffung eines 5-Achs-Simultan Fräsbearbeitungszentrums.
Auf Grund der intensiven Aktivitäten des Lehrstuhls "Umweltgerechte Produktionstechnik" in den aktuellen Themen der intelligenten Wertschöpfung aus den Bereichen des Data Science und Machine Learning in Bezug auf Produktionsanlagen, muss die Steuerung, neben den klassischen Anforderungen wie der Möglichkeit zum parallelen Fertigen und Programmieren auch spezielleren Anforderungen gerecht werden.
Diese umfassen unter anderem die Möglichkeiten zum dynamischen Datenaustausch in Echtzeit und die Kompatibilität zu gängigen IoT-Plattformen.
Das Maschinenkonzept muss dabei so gestaltet sein, dass sowohl eine Hartbearbeitung mit und ohne Kühlschmierstoffe als auch eine hohe Dynamik sowie eine hohe Steifigkeit der Fertigungsanlage gewährleistet wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
technische Datenblätter
VOL/B in der derzeit gültigen Fassung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.