Ausschreibung Gebäudereinigung – Stadt Neu-Ulm (Edwin-Scharff-Haus) Referenznummer der Bekanntmachung: 23-VgV072
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Ulm
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Gebäudereinigung – Stadt Neu-Ulm (Edwin-Scharff-Haus)
Die Stadt Neu-Ulm benötigt die Unterhaltsreinigung (UR), die Abrufreinigung (AR) sowie die Glas- und Rahmenreinigung (GLR) für ihre Gebäude.
Die Stadt Neu-Ulm benötigt die Unterhaltsreinigung (UR), die Abrufreinigung (AR) sowie die Glas- und Rahmenreinigung (GLR) für ihre Gebäude. Die Ausschreibung umfasst folgendes Objekt für die Leistungserbringung:
Objektbezeichnung mit Anschrift:
Edwin-Scharff-Haus,
Silcherstr. 40,
89231 Neu-Ulm
Leistungen:
UR, AR, GLR
Bodenfläche:
4.853,81 m2
Glasfläche:
1.133,60 m2
Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens bis 30.04.2025 bzw. bis 30.04.2026 schriftlich gekündigt wird. Er endet in jedem Fall automatisch nach 4 Jahren am 31.10.2027. Es bedarf keiner gesonderten Kündigung.
Aufgrund der Komplexität der Objekte, den räumlichen Gegebenheiten, den Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutzanforderungen und den unterschiedlichsten Materialbeschaffenheiten, ist eine Objektbesichtigung zwingend durchzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=246379
1) Bieterangaben
Der Bieter hat die Bezeichnung seines Unternehmens mit Anschrift, Telefon- und Faxnummer, sowie E-Mail-Adresse, Geschäftsführer und Ansprechpartner/in für die Ausschreibung sowie die technische Auftragsabwicklung zu nennen.
2) Berufsgenossenschaft
Nennung der Berufsgenossenschaft oder vergleichbar mit Bezeichnung und Mitgliedsnummer
3) Präqualifizierung
Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank oder vergleichbar unter Nennung von Nummer und Gültigkeit
4) KMU-Eigenschaft
Abfrage ob KMU-Eigenschaften gegeben, bzw. nicht gegeben sind
5) Allgemeine Eigenerklärungen
- dass, für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen
- dass, ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden bin/sind.
- dass, für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegt.
- dass, zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
- dass, ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe(n).
Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, sofern ihm ein Festhalten am Vertrag unzumutbar wird. Weitergehende Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
Sollten für Sie bzw. für Ihr Unternehmen Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen, können Sie in einem Begleitschreiben alle Maßnahmen zur Selbstreinigung darstellen, die Sie ergriffen haben und durch die für Ihr Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt werden soll. Der AG entscheidet über diese Selbstreinigung und – bei fakultativen Ausschlussgründen – im Rahmen der pflichtgemäßen Ermessensausübung über den Ausschluss.
Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, vergleichbarer Bezeichnungen und Nachweise aus dem Land an, in dem der Bieter ansässig ist.
- dass, ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe(n).
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1) Umsätze
Angabe der Umsatzzahlen der vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Gebäudereinigung
2) Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Mindestdeckungssummen laut Mindeststandards.
zu 2): Mindestdeckungssummen zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung:
— Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR;
— Sach- und Umweltschäden: [Betrag gelöscht] EUR;
— Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR;
— Bearbeitungsschäden: [Betrag gelöscht] EUR;
— Schlüsselverlust: [Betrag gelöscht] EUR.
Bitte fügen Sie als Anlage, eine aktuelle (nicht älter als 6 Monate) auf Ihre Firma (Bietername), ausgestellte Bestätigung Ihrer Versicherung über die geforderten Versicherungssummen bei.
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1) Referenzen:
Es ist mindestens eine Referenz anzugeben, die in Art und Umfang vergleichbar mit der zu vergebenen Leistung sind. Die Leistungen müssen im Referenzzeitraum der vergangenen drei Jahre (von der Angebotsfrist berechnet) für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr erbracht worden sein.
2) Mitarbeiteranzahl:
Angabe der aktuellen Mitarbeiteranzahl
3) Struktur der Firma:
- Ausführung der Glasreinigungen mit betriebseigenem Personal
- Angabe der Mitarbeiter für Glasreinigungen
4) Ansprechpartner für die Ausschreibung:
- Nennung des Ansprechpartners mit Qualifikation und Kontaktdaten
- Angabe Firmeneintritt
5) Ansprechpartner für die technische Auftragsabwicklung:
- Nennung des Ansprechpartners mit Qualifikation und Kontaktdaten
- Angabe Firmeneintritt
6) Qualifikation Objektleitung/en:
Mindestqualifikation laut Mindeststandards.
7) Berufserfahrung Objektleitung/en:
Mindestberufserfahrung laut Mindeststandards.
zu 1):
Als vergleichbar gelten Objekte im Bereich Gebäudeinnenreinigung, mit überwiegendem Nutzungszweck als Veranstaltungshallen, Tagungseinrichtungen, Theater, Museen, Messehallen, Hotels. Die Jahresreinigungsfläche UR pro Referenz muss mindestens 250.000 m2 betragen. Fehlende Referenzangaben oder nicht vergleichbare Referenzen führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
zu 6):
Ich/Wir erklären, im Auftragsfall für die qualifizierte Objektbetreuung eine Objektleitung mit der Mindestqualifikation geprüfte/zertifizierte Objektleitung (mindestens 10 Vollzeittage) oder Fachwirt Reinigung und Hygiene (mindestens 10 Vollzeittage) oder geprüfter Desinfektor oder eine abgeschlossene Ausbildung im Gebäudereiniger-Handwerk oder jeweils vergleichbar, einzusetzen.
Bitte fügen Sie als Anlage, eine Bestätigung, ein Zertifikat oder ein Zeugnis für die geforderte Mindestqualifikation der vorgesehenen/geplanten Objektleitung bei.
zu 7):
Ich/Wir erklären, im Auftragsfall für die qualifizierte Objektbetreuung eine Objektleitung mit einer Mindestberufserfahrung von 3 Jahren als Objektleitung, einzusetzen.
Bitte fügen Sie als Anlage, eine Bestätigung, ein Zertifikat oder ein Zeugnis für die geforderte Mindestqualifikation der vorgesehenen/geplanten Objektleitung bei.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]