Umbau- und Sanierung Mehrzweckhalle und Rathaus - A11-2022 VHF Faserzement
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hausen
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91353
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hausen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau- und Sanierung Mehrzweckhalle und Rathaus - A11-2022 VHF Faserzement
Geplant ist die Erweiterung und die Energetische Sanierung des Gemeindezentrums in Hausen mit Kleinsporthalle in 2 Bauabschnitten. Der erste Bauabschnitt umfasst die Erweiterung des Rathauses, die Sanierung des bestehenden Rathauses, der Gaststätte und der Räume des örtlichen Sportvereins. Hierzu wird das Gebäude komplett entkernt, die in den 90-Jahren erfolgte Dachaufstockung wird komplett zurückgebaut. Die Leistung beinhaltet eine vorgehängte hinterlüftete Fassade nach DIN 18351 aus Faserzement.
91353 Hausen
A11-2022 VHF Faserzement:
614 m2² Leichtmetall-Unterkonstruktion mit thermischen Trennelement,
614 m² Wärmedämmung aus Mineralwolle, WAB, WLS 035, d=160 mm,
614 m² VHF, Faserzementtafeln, sichtbare Befestigung, 8 mm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Feucht
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ort: siehe VI.4.1
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Ort: siehe VI.4.1
Land: Deutschland