Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 vom 23.10.2007: Regionalzüge Ostbayern Übergang (RZOBÜ)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bahnland-bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 vom 23.10.2007: Regionalzüge Ostbayern Übergang (RZOBÜ)
Betrieb eines Regionalverkehrs im Umfang von ca. 5,0 Mio. Zugkilometern pro Jahr auf folgenden Strecken:
„Waldbahn“:
RB 35 Plattling – Zwiesel – Bayerisch Eisenstein (– Klatovy)
RB 36 Zwiesel – Grafenau
RB 37 Zwiesel – Bodenmais
RB 38 Gotteszell – Viechtach
„Oberpfalzbahn“:
RB 27 Schwandorf – Furth im Wald – Staatsgrenze ( – Domažlice)
RB 29 Cham – Waldmünchen
RB 28 Cham – Lam
„Naabtalbahn“:
RB 23 Regensburg – Marktredwitz/Neustadt (Waldnaab).
Betrieb eines Regionalverkehrs im Umfang von ca. 5,0 Mio. Zugkilometern pro Jahr auf folgenden Strecken:
„Waldbahn“:
RB 35 Plattling – Zwiesel – Bayerisch Eisenstein (– Klatovy)
RB 36 Zwiesel – Grafenau
RB 37 Zwiesel – Bodenmais
RB 38 Gotteszell – Viechtach
„Oberpfalzbahn“:
RB 27 Schwandorf – Furth im Wald – Staatsgrenze ( – Domažlice)
RB 29 Cham – Waldmünchen
RB 28 Cham – Lam
„Naabtalbahn“:
RB 23 Regensburg – Marktredwitz/Neustadt (Waldnaab).
Die Leistungen auf den oben genannten Strecken sind überwiegend im derzeit laufenden Verkehrsvertrag „Regionalzüge Ostbayern“ mit der „Die Länderbahn GmbH DLB" bis Dezember 2023 fixiert. Diese Leistungen wurden ab Dezember 2025 im Rahmen der Ausschreibung „Regionalverkehr Ostbayern" erneut an die „Die Länderbahn GmbH DLB" vergeben. Bis zum Vertragsbeginn der Ausschreibung Regionalverkehr Ostbayern in 12/2025 ist die Vergabe eines Übergangsvertrags von 12/2023 bis 12/2025 erforderlich. Als Adressat der Vergabe kommt nach Auffassung der BEG aufgrund der kurzen Vertragslaufzeit, der Fahrzeug- und Werkstattsituation nur das vorstehend genannte Verkehrsunternehmen in Betracht. Der Auftrag an besagtes Verkehrsunternehmen wurde am 06.04.2023 unter Wahrung der Jahresfrist ab dem Tag nach Veröffentlichung der Vorinformation geschlossen.
Auftragsvergabe im Wege einer Direktvergabe
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Leistungen auf den oben genannten Strecken sind überwiegend im derzeit laufenden Verkehrsvertrag „Regionalzüge Ostbayern“ mit der „Die Länderbahn GmbH DLB" bis Dezember 2023 fixiert. Diese Leistungen wurden ab Dezember 2025 im Rahmen der Ausschreibung „Regionalverkehr Ostbayern" erneut an die „Die Länderbahn GmbH DLB" vergeben. Bis zum Vertragsbeginn der Ausschreibung Regionalverkehr Ostbayern in 12/2025 ist die Vergabe eines Übergangs-vertrags von 12/2023 bis 12/2025 erforderlich. Als Adressat der Vergabe kommt nach Auffassung der BEG aufgrund der kurzen Vertragslaufzeit, der Fahrzeug- und Werkstattsituation nur das vorstehend genannte Verkehrsunternehmen in Betracht. Der Auftrag an besagtes Verkehrsunternehmen wurde am 06.04.2023 unter Wahrung der Jahresfrist ab dem Tag nach Veröffentlichung der Vorinformation geschlossen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Direktvergabe von Verkehrsleistungen auf den Linien des Netzes "Regionalzüge Ostbayern Übergang (RZOBÜ)"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Viechtach
NUTS-Code: DE22 Niederbayern
Postleitzahl: 94234
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.laenderbahn.com/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eintragungen unter II.1.7) sowie V.2.4) entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die entsprechenden Werte werden aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht bekanntgegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Es gelten die Regelungen des § 135 GWB, namentlich diejenigen nach § 135 Abs. 2 und Abs. 3 GWB. Diese lauten wie folgt:
„(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntgabe der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist.
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstandes, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, dass den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“