Gerätedatenmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: SV-SBA-221123-003
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gerätedatenmanagement
Abwicklung von Teilen des Gerätedatenmanagements der Sparten Strom, Gas und Wasser im System SAP IS-U R3 für die Marktrollen MSB und VNB. Insbesondere die systemseitige Abbildung von Neuanlagen, Gerätewechsel und -ausbauten, sowie Teile der Auftragserzeugung. Insbesondere die Bearbeitung von Workitems und Klärfällen. Als Endergebnis ist eine korrekte Abbildung der Gerätebewegung (inkl. Zusatzgeräte wie z.B. Wandler ) im Stammdatenmodell der SAP auf den dazugehörigen Mess- und Marktlokationen und die Prüfung der hierzu ausgehenden Marktkommunikation. Dies gilt sowohl für Bezugs- als auch Einspeisekonstrukte.
Remote
Übernahme von Prozessen im Gerätedatenmanagement:
• Arbeitspaket 01 – Bearbeitung Neuaufstellungen Business Workplace (ca. 750 Stück System des MSB)
• Arbeitspaket 02 – Bearbeitung Neuaufstellungen SAP-Klärfälle (ca. 750 Stück System des VNB)
• Arbeitspaket 03 – Bearbeitung systemischer Gerätewechsel im Business Workplace (ca. 900 Stück System des MSB)
• Arbeitspaket 04 – Bearbeitung systemischer Gerätewechsel im Business Workplace (ca. 900 Stück System des VNB)
• Arbeitspaket 05 – Bearbeitung der Einspeiseanlagen (ca. 150 Stück System des MSB)
• Arbeitspaket 06 – Bearbeitung der Einspeiseanlagen (ca. 150 Stück System des VNB)
• Arbeitspaket 07 – Bearbeitung Großgas (ca. 20 Stück System des MSB)
• Arbeitspaket 08 – Bearbeitung Großgas (ca. 20 Stück System des VNB)
• Arbeitspaket 09 – Bearbeitung Gerätemanagementprozesse / Postfach (ca. 600 Stück in den Systemen des MSB und VNB)
• Arbeitspaket 10 – Bearbeitung Auftragserzeugung (ca. 900 Stück System des MSB)
• Arbeitspaket 11 – Bearbeitung Auftragserzeugung (ca. 400 Stück System des VNB)
• Arbeitspaket 12 – Bearbeitung Anfragen mit Beschwerdepotential (ca. 25 Stück in den Systemen des MSB und VNB)
• Arbeitspaket 13 – Bereinigung von Datenschiefständen vor Systemumstellung (ca. 800 Stück in den Systemen des MSB und VNB)
Die genannten Mengen beziehen sich auf einen Monat.
Die Kommunikation für die Projektdurchführung und -organisation muss in Deutsch erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gerätedatenmanagement
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM.
Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s.h. Ziffer I.3). Diese ist mit Angabe des Aktenzeichens SV-SBA-221123-003 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).