BvA_HLS_Stadt Freising_Neubau Feuerwache 2 - Lerchenfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 235/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.freising.de
Abschnitt II: Gegenstand
BvA_HLS_Stadt Freising_Neubau Feuerwache 2 - Lerchenfeld
Die Stadt Freising beabsichtigt den Neubau der Feuerwache 2 in Lerchenfeld. Die Vorplanung (HLS) wurde bereits abgeschlossen und liegt den Vergabeunterlagen bei. Die Entwurfsplanung für Objektplanung Gebäude und Innenraum ist ebenfalls bereits abgeschlossen und kann bei Bedarf eingesehen werden.
.
Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 3, 5-9 für das Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gem. § 55 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 vergeben. Im Leistungsumfang ist die Planung der technischen Anlagen in Außenanlagen umfasst. Als Besondere Leistungen werden die Einarbeitung in die vorhandene Planung, die Erstellung des Kostenanschlags in Lph. 6 sowie die Erstellung eines Gebäudebetriebsordners in Lph. 8 und der Prüfung der Bestandsunterlagen der ausführenden Firmen ebenfalls in Lph. 8 vergeben. Überdies wird die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist in Lph. 9 beauftragt.
.
Hinweis: Die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) ist bereits erfolgt und liegt den Vergabeunterlagen bei. Der Entwässerungsantrag wurde bereits eingereicht.
Freiwillige Feuerwehr Feuerwache 2 Katharina-Mair-Straße 1 85356 Freising, Lerchenfeld Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Stadt Freising beabsichtigt den Neubau der Feuerwache 2 in Lerchenfeld. Die Vorplanung (HLS) wurde bereits abgeschlossen und liegt den Vergabeunterlagen bei. Die Entwurfsplanung für Objektplanung Gebäude und Innenraum ist ebenfalls bereits abgeschlossen und kann bei Bedarf eingesehen werden.
.
Die Feuerwache 2 in Lerchenfeld wurde 1974 für ca. 30 Feuerwehrdienstleistende errichtet. Im Jahr 2000 waren es bereits 50 Freiwillige. Zwischenzeitlich zählen rund 120 Freiwillige zu dieser Wache. Mit einer weiteren Zunahme ist zu rechnen. Die Sozial- und Schulungsräume im angrenzenden Wohngebäude sind nicht mehr ausreichend und entsprechen nicht mehr den Vorgaben für einen sicheren Betrieb der Feuerwehr. Die Lage und Größe der Umkleidebereiche im Bereich der heutigen Alarmausfahrten entsprechen nicht mehr den aktuellen Vorschriften hinsichtlich Arbeitssicherheit und Hygiene. Der Kommunale Unfallversicherungsband hat schriftlich eine Erweiterung der Feuerwache, sowohl hinsichtlich der Anzahl der Stellplätze, als auch hinsichtlich fehlender Umkleide-, Sozial- und Bewegungsflächen gefordert.
.
Das bestehende Feuerwehrgebäude soll mit einem 3-geschossigen Baukörper im rückwärtigen Bereich erweitert werden. Die bestehende Feuerwehrfahrzeughalle soll erhalten bleiben, um auch während der Bauphase den Betrieb grundsätzlich ohne weitere Interimsmaßname zu gewährleisten. Es gilt allerdings zu beachten, dass das Bestandsgebäude und der Neubau innerlich miteinander verbunden werden. Hierfür wird u.a. die nicht tragende Außenwand im Bereich des Übergangs zum Erweiterungsgebäude entfernt. Während dieser Bauphase muss der laufende Betrieb der Feuerwehr mit den Bauarbeiten vereinbar sein und weiterhin funktionstüchtig ablaufen.
.
Die ehemalige Reithalle auf dem Baufeld wurde bereits zurückgebaut. Aktuell wird das Grundstück als Baustelleneinrichtungsfläche für den Neubau der städtischen Wohnanlage (SWL) genutzt. Im Erdgeschoss des geplanten Erweiterungsbaus entstehen die Umkleidebereiche für die Einsatzkräfte, die Fahrzeugwaschhalle und zwei weitere Fahrzeugstellplätze, wovon einer in den Bestand ragt und als Stellplatz für die Oldtimer der FFW Freising genutzt werden soll. Die Trennung der Lauf- und Fahrwege von anrückenden und ausrückenden Kräften ist ebenso gegeben wie die Trennung von Schwarz- und Weißbereichen im Gebäudeinneren. Der jetzt vorhandene Anbau für die Oldtimer im Osten des Grundstücks wird zurückgebaut, um die notwendigen Flächen für die Stellplätze der PKWs zu generieren. Aufgrund der erforderlichen Höhe der Alarmstellplätze und der Waschhalle im Erdgeschoss und der konstruktiven Zusammenhänge entsteht die Möglichkeit über den Umkleidebereichen ein Zwischengeschoss mit verminderter Raumhöhe vorzusehen, in dem großzügige Lager- und Technikflächen untergebracht werden können. Im eigentlichen ersten OG werden der Bereitschaftsraum mit Küche und großzügiger Dachterrasse, der Jugendraum sowie Sanitäranlagen und das Getränkelager untergebracht. Das zweite OG beherbergt die Schulungsräume, Büro- und Lagerflächen, sowie die Bereiche für Fitness und Sauna. Die Erschließung erfolgt über ein Treppenhaus mit Aufzug, der Materialtransporte sowie den barrierefreien Zugang zu den Obergeschossen ermöglicht. Durch diese Anordnung entsteht die Möglichkeit die Obergeschosse und damit insbesondere die großzügigen Schulungsräume im 2. OG zu erreichen, ohne die eigentlichen Feuerwehrbereiche betreten zu müssen.
.
Der Bestand bleibt weitestgehend erhalten und wird im Zuge der Neubaumaßnahme ertüchtigt und in den Neubau integriert. Um das Bestandsgebäude schlüssig mit dem Erweiterungsneubau zu verbinden, soll das gesamte untere Geschoss (Höhe Fahrzeughalle) mit Ausnahme der Öffnungen (Tore, Türen, usw.) möglichst komplett mit einer Fassadenbegrünung versehen werden.
Zudem ist ein Übungsturm für die Ausbildung und das Training der Feuerwehreinsatzkräfte erforderlich. An der Westfassade entsteht ein Treppenturm mit entsprechender Übungsmöglichkeit.
.
Die Kenngrößen des Neubaus (ohne Garagengebäude) gliedert sich wie folgt:
.
- Grundstücksfläche: 4.959 m²
- Bebaute Fläche: 1.400 m²
- Brutto-Grundfläche: 1.870 m²
- Brutto-Rauminhalt: 7.600 m²
.
Die aktuelle Kostenprognose für das Gesamtprojekt (KG 200-700) liegt bei ca. 9,9 Mio. EUR brutto, wovon ca. 1,3 Mio. EUR netto auf die KG 400 entfallen.
.
Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung weiter fortgeführt werden. Der Beginn der Bauphase ist im Frühjahr 2024 vorgesehen. Die Fertigstellung soll im 4. Quartal 2025 erfolgen. Ein Rahmenterminplan liegt bei.
.
Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 3, 5-9 für das Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gem. § 55 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 vergeben. Im Leistungsumfang ist die Planung der technischen Anlagen in Außenanlagen umfasst. Als Besondere Leistungen werden die Einarbeitung in die vorhandene Planung, die Erstellung des Kostenanschlags in Lph. 6 sowie die Erstellung eines Gebäudebetriebsordners in Lph. 8 und der Prüfung der Bestandsunterlagen der ausführenden Firmen ebenfalls in Lph. 8 vergeben. Überdies wird die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist in Lph. 9 beauftragt.
.
Hinweis: Die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) ist bereits erfolgt und liegt den Vergabeunterlagen bei. Der Entwässerungsantrag wurde bereits eingereicht.
Stufenweise Beauftragung:
.
Stufe 1: Leistungsphase 3
Stufe 2: Leistungsphasen 5, 6 u. 7
Stufe 3: Leistungsphasen 8 u. 9
Vorgesehene Termine des Bauvorhabens sind Folgende:
.
Beginn Planungsphase: unmittelbar nach Beauftragung; Februar 2023
Beginn Bauphase: Jahresbeginn 2024
Fertigstellung / Inbetriebnahme: 4. Quartal 2025
.
Mit den Vergabeunterlagen werden den Bewerbern nachfolgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Kostenrahmen
- Unterlagen aus Vorplanung
- Genehmigungsplanung
- Rahmenterminplan
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HLS_Stadt Freising_Neubau Feuerwache 2 - Lerchenfeld
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6JQF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.