Fränkisches Freilandmuseum des Bezirks Mittelfranken in Bad Windsheim - Neubau Betriebsbauhof - Aufzugsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 6-0289-2023
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bezirk-mittelfranken.de
Adresse des Beschafferprofils: www.bezirk-mittelfranken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fränkisches Freilandmuseum des Bezirks Mittelfranken in Bad Windsheim - Neubau Betriebsbauhof - Aufzugsanlage
Aufzugsanlage
Bad Windsheim
Die Arbeiten der Aufzugsanlage umfassen:
- Aufzugsanlage 630 kg Rollstuhlfahrergerecht
- 2 Haltestellen EG/ OG
- Öffnung der Türen einseitig
- Prüfung, Dokumentation und Bestandsunterlagen erstellen
Wartungsvertrag für 10 Jahre (jährliche Wartung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter erklärt, dass er im Handelsregister eingetragen ist oder nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise nachzufordern.
Die Erklärung ist mittels der Eigenerklärung zur Eignung (124 EU) abzugeben. Sollte der Bieter präqualifiziert sein oder eine EEE abgeben wollen, ist die Eigenerklärung zur Eignung nicht nochmals auszufüllen.
1. Der Bieter hat den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise nachzufordern.
2. Der Bieter versichert, dass auf sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Der Bieter erklärt, dass er sich nicht in Liquidation befindet. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise nachzufordern.
Die Erklärungen gemäß Nr. 1 und 2 sind mittels der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 EU) abzugeben. Sollte der Bieter präqualifiziert sein oder eine EEE abgeben wollen, ist die Eigenerklärung zur Eignung nicht nochmals auszufüllen.
1. Der Bieter hat zu erklären, dass er in den letzten 5 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen erbracht hat. Falls der Bieter in die engere Wahl kommt, wird er Referenzen gemäß Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt124 EU) vorlegen. Die Erklärung ist mittels der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 EU) abzugeben. Sollte der Bieter präqualifiziert sein oder eine EEE abgeben wollen, ist die Eigenerklärung zur Eignung nicht nochmals auszufüllen.
2. Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten und die Qualifikation anderer Unternehmen (Nachunternehmen) stützen, müssen diese Nachunternehmen verbindlich benennen (Formblatt 235) und auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Nachunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind ( Formblatt 236).
Abschnitt IV: Verfahren
Bezirk MittelfrankenDanziger Straße 591522 AnsbachDeutschland
Nur Vertreter der Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der elektronischen Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de