Teilweise Neuerrichtung Isarbrücke Weidenweg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mittenwald
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82481
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.markt-mittenwald.de
Abschnitt II: Gegenstand
Teilweise Neuerrichtung Isarbrücke Weidenweg
Planung zur teilweisen Neuerrichtung der Isarbrücke Weidenstraße in Mittenwald mit Behelfsbrücke für Abwasser
mit den Leistungsbildern Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung inklusive (Teil-)Abbruch
Mittenwald
Der Markt Mittenwald plant die teilweise Neuerrichtung der Isarbrücke Weidenweg.
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Die Isar-Brücke am Weidenweg befindet sich im Verlauf einer der Hauptzufahrtsstrecken Mittenwalds und ist der Zubringer von und zur Ausfahrt Mittenwald Mitte an der B 2 und ist somit als äußerst verkehrswichtiges Bauwerk einzustufen.
Beim Bauwerk handelt es sich um eine 2-feldrige Straßenbrücke. Die Stützweiten betragen jeweils 14,75 m, die Gesamtbreite ca. 9,10 m. Beidseitig der 6,00 m breiten Fahrbahn sind Gehwege mit einer Breite von 1,55 m angeordnet. Das Haupttragwerk der Brücke besteht aus drei Stahlträgern (IPB 700), die im Abstand von 2,75 m angeordnet sind. Die Fahrbahnplatte besteht über dem mittleren Träger aus einer 25 cm dicken Stahlbetonplatte, über den Randträgern beträgt die Dicke 19 cm. Die derzeit stark geschädigte Kappe ist Bestandteil des Kragarms der Fahrbahnplatte. Beide Widerlager sowie die Pfeilerscheibe sind in Massivbauweise errichtet. Die Widerlager sind flach, der Mittelpfeiler ist auf Rundstahlpfählen gegründet.
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Das aktuell in Holzbauweise ausgeführte Brückengeländer entspricht nicht mehr den gültigen Vorschriften und muss ersetzt werden. Zudem wurden massive Schäden am bestehenden Gesims sowie Längs- und Querrisse mit Aussinterungen an der Kragarmuntersicht festgestellt. Bei einer bereits durchgeführten Bauteiluntersuchung im Kragarmbereich wurde festgestellt, dass bei bestimmten Laststellungen die Tragfähigkeit der Kragarme nur noch eingeschränkt gegeben ist.
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Der Markt Mittenwald plant aufgrund des äußerst sanierungsbedürftigen Zustands einen Ersatzneubau des Überbaus. Im Zuge der Neuerrichtung sollen die bisherigen Verhältnisse (Bordsteinhöhe, Entwässerung, Fahrbahn- und Gehwegbreite, Geländerhöhe und -ausführung etc.) verbessert und an die aktuelle gültigen Normen und Richtlinien angepasst werden. Abhängig von der statischen Nachweisbarkeit des Bestandes wird ein Ersatzneubau des Überbaus in Verbindung mit einer Ertüchtigung oder Erneuerung der Unterbauten entsprechend den geltenden Richtlinien angestrebt.
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Während der Bauzeit soll zur Führung der Abwasserleitungen eine Behelfsbrücke geplant werden. Auch der Teilabbruch und ggf. vollständige Abbruch der Brücke muss geplant, ausgeschrieben und überwacht werden.
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Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren.
Es werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 (Leistungsstufe 1) in den Leistungsbildern Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung gem. §§ 41 bzw. 51 HOAI beauftragt.
Anschließend werden voraussichtlich weitere Leistungsstufen in beiden Leistungsbildern beauftragt.
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Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme werden derzeit mit etwa 2,4 Mio. € geschätzt.
Die Beauftragung der Leistungsstufe 1 soll im Frühjahr 2023 erfolgen. Der Antrag auf Baugenehmigung soll spätestens im Herbst 2023 eingereicht werden. Der Baubeginn soll im Frühjahr 2024, der Abschluss der Maßnahme im Sommer 2024 erfolgen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen; mit Vertragsschluss werden die Leistungsphasen 1 - 3 beauftragt. Ein Anspruch auf
Beauftragung weiterer Stufen besteht jeweils nicht.; Besondere Leistungen nach Bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mittenwald
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können ausschließlich über die Vergabeplattform von registrierten Nutzern gestellt werden. Fragen, die nicht 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Plattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
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Der Auftraggeber behält sich vor, an den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen der 2. Verfahrensstufe noch Änderungen vorzunehmen.
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Wichtige Hinweise
Bitte nutzen Sie zur Bearbeitung der Formblätter eine aktuelle Version des kostenlosen Acrobat Reader um technische Probleme zu vermeiden.
Bitte geben Sie die einzureichenden Formulare unverändert als einzelne Dateien ab.
Das Zusammenführen aller Unterlagen in eine PDF-Datei ist unerwünscht und kann zu Fehlern in den Formularen führen!
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Bitte fassen Sie Ihre Unterlagen vor dem Upload in einem ZIP-Archiv zusammen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).