A 95 Erd-und Deckenbau km 26,5-34,3 Referenznummer der Bekanntmachung: A0111100001
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
A 95 Erd-und Deckenbau km 26,5-34,3
Erd-und Deckenbauarbeiten auf Bundesautobahn 95 - km 26,5 - 34,3
A 95 im Bereich Landkreis Bad-Tölz - Wolfratshausen, Südbayern
100.000 m2 Asphaltfräsarbeiten, Deck- und Binderschichten
5.500 m2 Asphalttragschicht herstellen
98.000 m2 Asphaltbinderschicht herstellen
50.000 m2 Asphaltdeckschicht AC 11 D S herstellen
48.000 m2 Asphaltdeckschicht DSH-V 5 herstellen
14.500 m Bankett herstellen
7.100 m Schutzeinrichtungen abbauen
Entwässerungsarbeiten mit Verkehrssicherung
850 m Regenwasserkanal mit Schächte abbrechen
200 m Regenwasser-Kanal DN 300 SB
450 m Regenwasser-Kanal DN 400 SB
180 m Regenwasser-Kanal DN 500 SB
21 St. Schächte
11.500 m vorhandene Leitungen spülen / kamerabefahren
Pflasterarbeiten
Vermessungsarbeiten
Vergabenummer des Öffentlichen Auftraggebers: A0111100001
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Hinweise zu III.1.1) bis III.1.3):
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung
für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste
des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen,
dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen
Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem
Angebot
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung",
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes
Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die
Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins
für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in
der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten
Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/
Eignungleihe)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen
Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung
eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche,
finanzielle, technische und beruflichen Leistungsfähigkeit
anderer
Unternehmen zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen
Teilleistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der
Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu
einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm
die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur
Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat
den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten
dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende
Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen
einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch, müssen diese gemeinsam für die
Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist
gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben.
Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen
Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende
Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der
Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen
Eigenerklärung zur Eignung:
Angabe zu zwingenden bzw. optionalen Ausschlussgründen:
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung
begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage
stellt.
Eigenerklärung,
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A
vorliegen.
- dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund
eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im
Gewerbezentralregister bzw. Wettbewerbsregister geführt hat,
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße
von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
- ob ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A
vorliegt.
- ob zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4
VOB/A vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung
ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder
hergestellt wurde.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der
Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag
erteilt werden soll, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister
gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz bzw. Auszug
aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim
Bundeskartellamt anfordern.
Weiterhin wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise
hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung:
Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung, soweit der Pflicht zur Beitragszahlung
unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Bei Angeboten der engeren Wahl sind auf gesondertes
Verlangen vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
soweit beitragspflichtig
- und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
soweit dieses derartige Bescheinigungen ausstellt.
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b
Einkommenssteuergesetz
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
Eigenerklärung,
- dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes
Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf
Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das
Unternehmen nicht in Liquidation befindet bzw. seine Tätigkeit
eingestellt hat.
- ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Bei Angeboten der engeren Wahl sind auf gesondertes
Verlangen vorzulegen:
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
Angabe zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
(Registereintragungen):
Eigenerklärung,
-ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist mit
Angabe der Nummer beim Amtsgericht.
ob das Unternehmen für die auszuführenden Leistungen in die
Handwerksrolle eingetragen ist.
- ob das Unternehmen bei der Industrie- und Handelskammer
eingetragen ist..
- ob das Unternehmen zu keiner Eintragung in die genannten
Register verpflichtet ist.
Bei Angeboten der engeren Wahl sind auf gesondertes
Verlangen vorzulegen:
- Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug,
Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und
Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft:
Eigenerklärung,
- dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Bei Angeboten der engeren Wahl sind auf gesondertes
Verlangen vorzulegen:
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Gesonderter Hinweis:
Bitte um Beachtung der Ergänzung Eigenerklärung Bezug
Russland
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils
bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit
der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Aufträgen (vgl. auch § 6a EU Nr. 2
lit. c) VOB/A).
Bei Angeboten der engeren Wahl sind auf gesondertes
Verlangen vorzulegen:
- Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/
Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse
oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
Eigenerklärung über geeignete Referenzen über die
Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Es können auch mehr als drei Referenzen angegeben werden,
diese sind dann auf gesonderter Anlage vorzunehmen und mit
dem Angebot einzureichen.
Präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen
Leistungsbereichen müssen dann keine Referenzen gesondert
benennen, wenn die im Präqualifikationsverzeichnis
hinterlegten Referenzen jeweils Leistungen umfassen, die mit
der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die
geforderte Mindestanzahl der einzureichenden Referenzen
hierdurch erreicht wird.
Sofern und soweit die im Präqualifikationsverzeichnis
hinterlegten Referenzen nicht mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind, müssen präqualifizierte Unternehmen in den
ausgeschriebenen Leistungsbereichen die Referenzen jeweils
mit Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes des auf sein
Unternehmen entfallenden Anteils, des Ausführungszeitraums
und des Auftraggebers in der Eigenerklärung angeben.
In diesem Fall sind bei Angeboten der engeren Wahl auf
gesondertes Verlangen vorzulegen:
- Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und
das Ergebnis in Anlehnung an das den Vergabeunterlagen
(siehe I.3)) beiliegende Muster aus dem HVA B-StB: 3103 HVA
B-StB Referenzbescheinigung
Nicht präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen
Leistungsbereichen geben die Referenzen jeweils mit
Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes des auf sein
Unternehmen entfallenden Anteils, des Ausführungszeitraums
und des Auftraggebers in der Eigenerklärung an.
Bei Angeboten der engeren Wahl sind auf gensondertes
Verlangen vorzulegen:
- Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und
das Ergebnis in Anlehnung an das den Vergabeunterlagen
(siehe I.3)) beiliegende Muster aus dem HVA B-StB: 3103 HVA
B-StB Referenzbescheinigung
Angabe zu Arbeitskräften:
Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistung
erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Bei Angeboten der engeren Wahl sind auf gesondertes
Verlangen vorzulegen:
- Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert
ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
Angabe, welche Teile des Auftrags an Unterauftrag-/
Nachunternehmer vergeben werden sollen.
Bei Angeboten der engeren Wahl sind auf gesondertes
Verlangen vorzulegen:
- Benennung vorgesehener Unterauftragnehmer/
Nachunternehmer im Verzeichnis 103 HVA B-StB Unterauftrag-
/Nachunternehmerleistungen, das den Vergabeunterlagen
(siehe I.3)) beiliegt.
Auftragsspezifische Einzelnachweise:
MVAS-Nachweis für Verkehrssicherer an Autobahnen, oder gleichwertig.
Prüfurkunde Schutzplanken-Montagefachmann nach ZTV FRS 13 Fassung 2017 oder gleichwertiger Nachweis;
Nachweis zur Gütesicherung Kanalbau, oder gleichwertig.
Auftragsspezifische Einzelnachweise:
MVAS-Nachweis für Verkehrssicherer an Autobahnen, oder gleichwertig.
Prüfurkunde Schutzplanken-Montagefachmann nach ZTV FRS 13 Fassung 2017 oder gleichwertiger Nachweis;
Nachweis zur Gütesicherung Kanalbau, oder gleichwertig.
Abschnitt IV: Verfahren
Autobahn GmbH des Bundes - NL SüdbayernSeidlstraße 7-1180335 MünchenDeutschland
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Keine.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de