Gegenstand des Verfahrens sind Grundstücksverkäufe mit Bauverpflichtungen. Der Ausschreibungsgegenstand umfasst drei Baufelder, die in einem Los vergeben werden. Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_Fürth_KonzV
Konzessionsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64658
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-fuerth.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtbauplan.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gegenstand des Verfahrens sind Grundstücksverkäufe mit Bauverpflichtungen. Der Ausschreibungsgegenstand umfasst drei Baufelder, die in einem Los vergeben werden.
Gegenstand des Verfahrens sind Grundstücksverkäufe mit Bauverpflichtungen.
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst drei Baufelder (Gesamtfläche ca. 6.469 m²) , die in einem Los vergeben werden. Die Auswahl des Investors erfolgt im Rahmen einer Konzeptvergabe (Grundstücksvergabe nach Qualität von Konzepten).
Fürth (Odenwald)
Der frühere Fußballplatz des Fußball Club Fürth 1949 e.V. ist seit Jahren weitgehend aus der Nutzung genommen und stellt eine innerörtliche Brachfläche mit hohem Potenzial für eine Siedlungsnachverdichtung dar.
Zur Entwicklung der entsprechenden Flächen wurden im Vorfeld der Bauleitplanung verschiedene Bebauungs- bzw. Nutzungskonzepte erarbeitet, über die die Gremien der Gemeinde beraten haben. Am 31.01.2017 ist der Bebauungsplan auf der Grundlage einer erarbeiteten städtebaulichen Gesamtkonzeption von der Gemeindevertretung beschlossen worden. Die Offenlage der Änderung des Bebauungsplans wurde am 28.03.2023 beschlossen.
Das Bebauungskonzept sieht vor, den Bereich des FC-Sportplatzes über eine Stichstraße mit Wendeanlage im südlichen Bereich sowie eine untergeordnete Stichstraße im nördlichen Bereich zu erschließen. Die Bebauungsstruktur besteht aus Mehrfamilienhäusern (Geschosswohnungsbau) sowie Einzel- und Doppelhäusern (Einfamilienwohnungsbau). Im Konzept sind insgesamt bis zu ca. 80 Wohnungen im Bereich des Sportplatzgeländes vorgesehen.
Die Gemeinde Fürth ist Eigentümerin der früheren Sportplatzfläche und kann somit im Rahmen der Grundstücksverkäufe an Bauherren oder Bauträger weitergehende Regelungen zur baulichen Dichte und ggf. auch zur Gebäudegestaltung vornehmen, weshalb der Bebauungsplan im Sinne einer Angebotsplanung möglichst wenige Restriktionen vorgibt, die später ggf. weiter optimierten baulichen Konzepten entgegenstehen könnten.
Im Rahmen des Investorenauswahlverfahrens soll ein Käufer für die Grundstücke zur Entwicklung des Geschosswohnungsbaus (Mehrfamilienhäuser) im Rahmen der innerörtlichen Nachverdichtung auf dem ehem. Gelände des FC Fürth ermittelt werden (Bieterverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb). Die zu veräußernde Grundstücksfläche beträgt ca. 6.469 m². Hierbei werden die betreffenden Grundstücke in Konzeptvergabe veräußert. Bei der Konzeptvergabe wird neben dem Kaufpreisangebot insbesondere die Qualität des Nutzungs-, Betriebs- und Bebauungskonzeptes unter Berücksichtigung der vorgegebenen ökologischen, sozialen, energetischen, wohnungs- und städtebaulichen Kriterien bei der Bewertung der Angebote herangezogen. Der Kaufpreis spielt eine untergeordnete Rolle. Zur Qualitätssicherung wird das Auswahlgremium des Auslobers von renommierten, externen Fachleuten (Architekten und Stadtplaner) unterstützt.
Es soll ein attraktives Wohngebiet entstehen mit einem breiten Angebot unterschiedlicher Wohnformen. Auf den zur Verfügung stehenden Baufel-
dern sollen in Mehrfamilienhäusern ca. 62 Wohneinheiten entstehen. Das vorliegende Energiekonzept soll umgesetzt werden. Ziel der Gemeinde Fürth ist zudem die Schaffung von Wohnraum im Sinne des hessischen Wohnraumfördergesetzes (geförderter, sozialer Wohnungsbau), der in einem Umfang von mindestens 25 % der angebotenen Wohneinheiten durch den Investor herzustellen ist.
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HINWEIS:
Weiterführende Informationen sind der Anlage "Auslobung" zu entnehmen.
- Kriterium: Insgesamt können max. 1.000 Punkte je Angebot vergeben werden.
- Kriterium: Kaufpreisangebot 30 % (max. 300 Punkte)
- Kriterium: Städtebauliche Qualität 15 % (max. 150 Punkte)
- Kriterium: Architektur- und Gestaltungsqualität 10 % (max. 100 Punkte)
- Kriterium: Qualität des Nutzungskonzepts und der Nutzungsstruktur 15 % (max. 150 Punkte)
- Kriterium: Energetisches Konzept 15 % (max. 150 Punkte)
- Kriterium: Vermarktungs- und Betreiberkonzept 15 % (max. 150 Punkte)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es werden ausschließlich Teilnahmeanträge zusammen mit den erforderlichen Nachweisen berücksichtigt, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform eingereicht werden (nicht per Nachrichtenfunktion), die aktuellen technischen Voraussetzungen der Vergabeplattform sind zu berücksichtigen.
Der Teilnahmeantrag sowie die erforderlichen Anlagen sind vollständig auszufüllen. Bei einem elektronisch übermittelten Teilnahmeantrag in Textform muss der Bewerber zwingend erkennbar sein. Der Bewerber sowie ggf. alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmer zur Eignungsleihe sind zu benennen. Darüber hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag Angaben zur Definition KMU und entsprechende Erklärungen zur Eintragung ins Handelsregister zu tätigen.
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Hinweis für Bewerbergemeinschaften (BG):
Bei Bewerbergemeinschaften ist eine von sämtlichen Mitgliedern ausgefüllte "Bewerbergemeinschaftserklärung" (Formblatt ist Anlage zur Bekanntmachung) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder und der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters einzureichen.
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Hinweis zur Eignungsleihe:
Bei Vorliegen einer Eignungsleihe muss mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen (§ 6d EU Abs. 1 VOB/A - EU). Der Nachweis kann z.B. durch eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Formblatt Anlage zur Bekanntmachung) geführt werden.
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Folgende erforderliche Eigenerklärungen zur Eignung sowie zu den Verfahrens- und Auftragsbedingungen sind unter Pkt. 2.1. des Teilnahmeantrags abzugeben - eine unterlassene bzw. nicht vollständige Erklärung kann zum Ausschluss führen:
- Erklärung, dass die übersandten bzw. die ggf. über die Vergabeplattform mitgeteilten Änderungen der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Gegenstand des Antrages sind,
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen nach § 6e EU VOB/A und §§ 123,124 GWB (ausgenommen Selbstheilung - vgl. Hinweis im Teilnahmeantrag),
- Angaben zur wirtschaftl. Verknüpfung mit Dritten (bei BG von jedem Mitglied und der Nachunternehmer),
- Erklärung, dass alle vom Auftraggeber in schriftlicher, mündlicher oder digitaler Form erhaltenen Informationen nicht an Dritte weitergegeben bzw. zugänglich gemacht werden und nur im Rahmen dieses Verfahrens verwendet werden,
- Erklärung, dass der/die Bewerber/in keine eigenen (Allgemeinen) Geschäftsbedingungen zum Bestandteil seines/ihres Angebots machen wird,
- Erklärung zur Richtigkeit aller Angaben.
UMSATZ:
Angaben zum Umsatz des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Euro netto.
Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze der einzelnen Mitglieder addiert und in Summe angegeben.
Bei Nachunternehmern gilt, dass Umsätze von Nachunternehmern aus dem Bereich der für die Eignungsleihe in Betracht kommenden Leistungen ebenfalls addiert und mit angegeben werden.
BONITÄT:
Nachweis über bestehende Liquidität/Bonität zur Finanzierung des Projektvolumens i.H.v. 15.000.000 € (z.B. als Erklärung eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers).
RERERENZEN:
Es werden diejenigen Bewerber ausgewählt, die die formalen Anforderungen für die Zulassung erfüllen und aufgrund der aus den Bewerbungsunterlagen ersichtlichen gestalterischen Qualitäten sowie der Qualitäten der Energiekonzepte der eingereichten Referenzprojekte besonders geeignet erscheinen.
Sofern die vorgenannten Anforderungen an die Referenzen nicht voll erfüllt werden, führt dies nicht zum Ausschluss, sondern zu einer schlechteren Bewertung. Bei gleich gut geeigneten Bewerbern entscheidet das Los.
Die Bewertung erfolgt gestaffelt je Referenz:
voll überzeugend = 10 Punkte
weitgehend überzeugend = 7 Punkte
teilweise überzeugend = 4 Punkte
nicht überzeugend = 0 Punkte
Es sind Referenzprojekte des Investors/Projektentwicklers sowie der Architektur separat nachzuweisen. Hierbei kann der Architekt/die Architektin in einem Angestelltenverhältnis zum Investor stehen oder Teil der Bietergemeinschaft sein.
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Referenzen aus früheren Tätigkeiten werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers oder Auftraggebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position erbracht wurden.
Es werden nur Referenzen gewertet, welche auf den Referenzblättern (Anlage zur
Bekanntmachung) benannt oder beschrieben sind.
Die eingereichten Referenzen werden in allen Kategorien gewertet, deren geforderten Merkmale nachvollziehbar erfüllt sind.
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Es werden keine Sammelreferenzen oder Rahmenverträge gewertet.
Es sind mindestens 2 Referenzen des Investors/Projektentwicklers und mindestens 2 Referenzen der Architektur nachzuweisen, die nachfolgende Bedingungen erfüllen.
Werden mehr als 2 Referenzprojekte des Investors/Projektentwicklers bzw. der Architektur eingereicht, werden jeweils die beiden besten Referenzprojekte zur Gesamtbewertung herangezogen.
Insgesamt können maximal 40 Punkte erreicht werden.
Bedingungen Referenzen Investors/Projektentwicklers:
- 2 Referenzen für vergleichbare Projektentwicklungen mit Geschosswohnungsbau
- Referenzen zum Nachweis der Architektursprache und Gestaltung sowie der städtebaulichen Qualität (grafische Nachweise sind separat den Referenzblättern beizulegen)
Wertungsfähig sind Referenzprojekte des Investors/Projektentwicklers unter den folgenden Bedingungen:
- Leistungszeitraum: Baufertigstellung innerhalb der letzten 10 Jahre (nicht vor 2013)
- mind. 30 Wohneinheiten
- mind. 1 Referenz mit mind. 10 Wohneinheiten im Sinne des Wohnraumförderungsgesetzes
- im Rahmen der Projektentwicklung muss der Bewerber mind. 1/2 des Investitionsvolumens getragen haben
- mehr als 50% der Wohneinheiten je Referenz müssen bis zum Stichtag der Bekanntmachung bezugsfertig fertiggestellt sein
- mind. 1 Referenz im Wohnungsbau zu Energieeffizienz und Verwendung von erneuerbarer Energie
Bedingungen Referenzen Architektur:
- 2 Referenzen zum Geschosswohnungsbau
- Referenzen zum Nachweis der Architektursprache und Gestaltung sowie städtebaulichen Qualität (grafische Nachweise sind separat den Referenzblättern beizulegen)
Wertungsfähig sind Referenzprojekte des Architekten/der Architektin unter den folgenden Bedingungen:
- Leistungsabschluss: Abgeschlossene Grundleistung ohne LPH 9 nicht vor 2013
- Leistungsumfang zum Stichtag der Bekanntmachung: mind. 75 % der HOAI-Grundleistung der Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI
- mind. 10 Wohneinheiten
- mind. 1 Referenz mit mind. 5 Wohneinheiten im Sinne des Wohnraumförderungsgesetzes
- mind. 1 realisierte Referenz im Wohnungsbau zu Energieeffizienz und Verwendung von erneuerbarer Energie
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 16a EU VOB/A wird vorbehalten.
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Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
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Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den
Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die betroffenen Bieter müssen mit der Angebotsabgabe nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Angebote ausgeschlossen.
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Nach Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung führt eine Veränderung in der
Zusammensetzung der Bietergemeinschaft in der Regel zur Nichtberücksichtigung des Angebots, sofern damit zugleich eine inhaltliche Veränderung des abgegebenen Angebots verbunden ist.
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Es ist beabsichtigt, mit allen Bietern in geeigneter Form Vergabeverhandlungen zu führen. Gleichwohl bleibt jedoch vorbehalten, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote in Angebotsphase Teil 2 (bezeichnet als Phase III) zu erteilen, sofern sich im Zuge der Verhandlungen kein Anlass ergibt zur Abgabe überarbeiteter Angebote aufzufordern.
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Alle Anlagen dieser Bekanntmachung sind zu berücksichtigen.
Dies sind:
A) Anlagen dieser Bekanntmachung, die beim Teilnehmer verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind (diese werden auch Vertragsbestandteil, sofern eine Projektrelevanz erkennbar ist):
- Auslobung,
- Bebauungsplan "Schützengasse / FC Sportplatz", erster Änderungsentwurf vom 28.03.23 mit Anlagen,
- Stellplatzsatzung,
- Fotodokumentation.
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B) Anlagen dieser Bekanntmachung, die, soweit erforderlich, ausgefüllt einzureichen sind:
- Formular Teilnahmeantrag,
- Formblatt Referenzprojekte Architektur (entsprechend vervielfältigt),
- Formblatt Referenzprojekte Investor/Projektentwickler (entsprechend vervielfältigt),
- Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung (als Scan),
- Formblatt Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (als Scan),
- ggf. Nachweise bei wirtschaftlichen Verknüpfungen,
- grafische Nachweise der Referenzprojekte,
- Eigenerklärung BMWK SanktionsVO Russland,
- Information zur Datenerhebung.
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C) Anlagen die ggf. auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
- Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zu den geleisteten Eigenerklärungen,
- Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen im Original.
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Rückfragen zum Verfahren sind an die unter Punkt I.3 genannte Kontaktstelle (Stadtbauplan GmbH) zu richten.
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Bei technischen Problemen mit der eHAD Plattform wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline 0611/974 588-28.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht] / [gelöscht]
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht] / [gelöscht]
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht] / [gelöscht]
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]