Bekanntgabe: Beratungsleistungen E-Payment Referenznummer der Bekanntmachung: 02/202305
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goethe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntgabe: Beratungsleistungen E-Payment
Der Goethe-Institut e.V. plant die Beschaffung von Beratungsleistungen im Kontext E Payment.
Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung ist der Anlage A "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen
Goethe-Institut e.V. - Zentrale Oskar-von-Miller-Ring 18 80333 München
Gesucht wird ein Dienstleister, der das Goethe-Institut sowohl bei der Konzipierung und Durchführung von Ausschreibungen für Online-Zahlungsdienstleistungen als auch bei der Auswahl und Steuerung von Zahlungsdienstleistern und in sonstigen E-Payment-Fragen unterstützt.
Ihre Leistung umfasst:
- Beratung und Unterstützung bei Vergabeverfahren:
a. Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Leistungsbeschreibungen
Der Dienstleister unterstützt das Goethe-Institut darin, Leistungsbeschreibungen so zu formulieren, dass die bestmögliche Lösung für das Goethe-Institut erst noch im Rahmen des
Ausschreibungsverfahrens zusammen mit den Zahlungsdienstleistern gefunden werden kann. Die vergaberechtlichen Anforderungen sind dabei zu berücksichtigen.
b. Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Kriterienkatalogen zur Vergleichbarkeit von Leistungen
Der Dienstleister unterstützt das Goethe-Institut, bereits in der Vorbereitung der Ausschreibung festzulegen, wie die einzuholenden Angebote verglichen und bewertet werden sollen. Auch hier
gilt, dass die Kriterien so zu definieren sind, dass ausreichend Spielraum bleibt, um verschiedene Lösungsansätze der Dienstleister im Sinne des Goethe-Instituts bewerten zu können.
c. Beratung und Unterstützung bei der Vertragserstellung
Der Dienstleister unterstützt das Goethe-Institut bei der Erstellung eines Vertragsentwurfs, welcher den Zahlungsdienstleistern bereits im Zuge des Ausschreibungsverfahrens zur Verfügung zu stellen ist. Der Dienstleister berät das Goethe-Institut hinsichtlich der erforderlichen und möglichen Vertragsinhalte unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Anforderungen.
d. Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Verhandlungsverfahren
Der Dienstleister unterstützt das Goethe-Institut bei der Konzipierung von Verhandlungsgesprächen, unter Berücksichtigung der vergaberechtlich erforderlichen Vergleichbarkeit der Gespräche mit verschiedenen Zahlungsdienstleistern. Der Dienstleister unterstützt das Goethe-Institut bei der Durchführung der Verhandlungsgespräche, insbesondere bei der fachlichen Bewertung der Präsentation der Zahlungsdienstleister.
e. Beratung und Unterstützung bei der Angebotsauswertung
Der Dienstleister unterstützt das Goethe-Institut bei der Bewertung der Angebote, insbesondere durch fachliche Evaluation.
- Beratung und Unterstützung bei der Steuerung von Zahlungsdienstleistern, insbesondere bei der Performance-Evaluation
Der Dienstleister unterstützt das Goethe-Institut bei Bedarf in der Performance-Auswertung der Zahlungsdienstleister, bei der Suche nach Optimierungspotential sowie der Umsetzung von
Verbesserungsmöglichkeiten. Der Dienstleister nimmt dazu ggfs. an Gesprächen und Nachverhandlungen mit den Zahlungsdienstleistern teil und unterstützt das Goethe-Institut dabei in Fachfragen.
- Beratung bei Fragen zur Automatisierung von Zahlungsprozessen und deren Abbildung in der Finanzbuchhaltung
Der Dienstleister berät das Goethe-Institut hinsichtlich der Verarbeitung der Zahlungsdaten der Zahlungsdienstleister in den Buchungssystemen der Finanzbuchhaltung. Zu berücksichtigen sind
dabei u.a. der Umgang mit verschiedenen Berichtsformaten der Zahlungsdienstleister, Kundenzahlungen in vom Auftrag abweichender Währung, Wechselkursdifferenzen sowie
Sicherstellung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Abrechnungen.
- Beratung bei sonstigen Fragen im Kontext E-Payment, insbesondere zu Marktentwicklungen
Der Dienstleister unterstützt das Goethe-Institut bei Bedarf in der Marktbeobachtung und in der Suche nach neuen, für das Goethe-Institut relevanten Entwicklungen im E-Payment-Markt mit dem
Ziel einer stetigen Aktualisierung und Erweiterung sowohl der Technik als auch des Zahlungsartenportfolios.
Alle Beratungsleistungen sind auf den speziellen Kontext des Goethe-Instituts auszurichten. Zu berücksichtigen sind dabei die organisatorische Struktur des Goethe-Instituts, die Anforderungen an das Goethe-Institut als öffentlicher Auftraggeber, die verschiedenen Märkte, welche die Goethe-Institute weltweit bedienen. Der Dienstleister soll das Goethe-Institut unterstützen, für die jeweiligen Fragestellungen im Spannungsverhältnis "Markterfordernis vs. Organisationsform und Struktur des Goethe-Instituts" die
bestmöglichen Lösungen zu finden.
Für die Unterstützung bei Ausschreibungen werden je nach Größe der Ausschreibung jeweils ca. 10-20 Beratertage erwartet.
Andere Beratungsleistungen sind je nach Bedarf des Goethe-Instituts laufend zu erbringen. Erwartet wird hier ein Zeitaufwand von durchschnittlich zwei Beratertagen pro Monat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beratungsleistungen E-Payment
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHX6J35
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist insbesondere unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland