Multikaliber-Munitionsprüfgerät - PR387791-2070-W Referenznummer der Bekanntmachung: PR387791-2070-W
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Multikaliber-Munitionsprüfgerät - PR387791-2070-W
Multikaliber-Munitionsprüfgerät
Fraunhofer ICT
Joseph-von-Fraunhofer-Straße 7
76327 Pfinztal
Deutschland
Bei der Multikaliber-Munitionsprüfgerät handelt es sich um ein experimentelles System mit variablem Kaliber zur Durchführung innenballistischer Tests von am Fraunhofer-Institut für Chemische Technologie hergestellten Treibladungspulvern und Anzündmitteln und zur Messung innenballistischer Größen wie z.B. Druck im Patronenlager.
Zusätzlich soll das Munitionsprüfgerät für den präzisen Beschuss unterschiedlicher Zielmaterialien mit verschiedenen Standardkalibern und eigenkonstruierten Flyern verwendet werden
2.5 Bedarfsposition: Zubehör (BP)
2.5.1
Im Angebot muss ein Doppler-Radar-System und Zubehör zur Messung der Pro-jektilgeschwindigkeit als Bedarfsposition enthalten sein. => (BP)
2.5.2
Die Geschwindigkeitsmessung muss für Projektile bis zum Kaliber 35x228 mm ausgelegt sein und die Bestimmung der Geschossgeschwindigkeit über Zeit und Entfernung ermöglichen. => (BP)
2.5.3
Ebenfalls müssen 10 Stück 250g-schwere Projektile zum Testen der Glattrohre im Kaliber 35 mm angeboten werden. => (BP)
2.5.1 Im Angebot muss ein Doppler-Radar-System und Zubehör zur Messung der Projek-tilgeschwindigkeit als Bedarfsposition enthalten sein. => (BP)
2.5.2 Die Geschwindigkeitsmessung muss für Projektile bis zum Kaliber 35x228 mm aus-gelegt sein und die Bestimmung der Geschossgeschwindigkeit über Zeit und Entfer-nung ermöglichen. => (BP)
2.5.3 Ebenfalls müssen 10 Stück 250g-schwere Projektile zum Testen der Glattrohre im Kaliber 35 mm angeboten werden. => (BP)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-187e8044d3b-34e861f3681f28f
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-187e8044d3b-34e861f3681f28f
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-187e8044d3b-34e861f3681f28f
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de