Technologiepartnerschaft Labor und Labor IT Referenznummer der Bekanntmachung: ANregio-2023-0002
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.anregiomed.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Technologiepartnerschaft Labor und Labor IT
Technologiepartnerschaft Labor und Labor IT
Labortechnik inkl. Verbrauchsmaterialien und die Bewirtschaftung aller Medizintechnischen Laborgeräte und POCT-Geräte
Ansbach, Dinkelsbühl, Rothenburg o.d.T.
Ziel ist es, die drei Laborstandorte in Ansbach, Rothenburg und Dinkelsbühl labortechnisch komplett neu auszustatten und mit einer einheitlichen Labor EDV zu vernetzen. Die angestrebte Vertragslaufzeit beträgt 7 Jahre mit der Möglichkeit einer optionalen Verlängerung um weitere 3 Jahre.
Los 1 beinhaltet die gesamte Labortechnik inkl. Verbrauchsmaterialien und die Bewirtschaftung aller Medizintechnischen Laborgeräte und POCT-Geräte.
Gesucht wird ein erfahrener, hochprofessioneller Technologiepartner (im Weiteren Auftragnehmer, AN), der als alleiniger Ansprechpartner in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber (im Weiteren AG) das aufgestellte Konzept umsetzt (managed) und bewirtschaftet.
optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit um weitere 36 Monate
Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 Abs. 1 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Um festzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, hat der Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage der ihm zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Informationen eine in die Zukunft auf die mögliche Auftragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen. Vom Auftraggeber ist beabsichtigt, gemäß § 51 VgV bis zu vier geeignete Unternehmen auszuwählen und im nächsten Verfahrensschritt zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an den Dialogrunden aufzufordern. Der Auftraggeber prüft anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren. Für den Fall, dass mehr als vier Unternehmen die erforderliche Eignung nachweisen, wird eine Wertung anhand objektiven und nicht-diskriminierenden Auswahlkriterien vorgenommen.
Diese Auswahlkriterien und deren Gewichtung sind im Dokument "Fragebogen zur Eignungsprüfung.aidf" aufgeführt.
Der Auftraggeber fordert anschließend die vier bestplatzierten Bewerber je Los (maßgeblich ist die Gesamtpunktzahl) auf, an der ersten Dialogrunde teilzunehmen. Die übrigen Bewerber werden nicht am weiteren Verfahren teilnehmen. Bei einem punktemäßigen Gleichstand mehrerer Bewerber und mehr als vier geeigneten Bewerbern entscheidet unter den punktegleichen Bewerbern das Los.
Ausstattung der drei Laborstandorte mit einem einheitlichen Laborinformationssystem und dessen Bewirtschaftung
Ansbach, Dinkelsbühl, Rothenburg o.d.T.
Ziel ist es, die drei Laborstandorte in Ansbach, Rothenburg und Dinkelsbühl labortechnisch komplett neu auszustatten und mit einer einheitlichen Labor EDV zu vernetzen. Die angestrebte Vertragslaufzeit beträgt 7 Jahre mit der Möglichkeit einer optionalen Verlängerung um weitere 3 Jahre.
Los 2 beinhaltet die Ausstattung der drei Laborstandorte mit einem einheitlichen Laborinformationssystem und dessen Bewirtschaftung.
Aktuell werden historisch bedingt drei unterschiedliche Laborinformationssysteme eingesetzt.
optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit um weitere 36 Monate
Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 Abs. 1 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Um festzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, hat der Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage der ihm zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Informationen eine in die Zukunft auf die mögliche Auftragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen. Vom Auftraggeber ist beabsichtigt, gemäß § 51 VgV bis zu vier geeignete Unternehmen auszuwählen und im nächsten Verfahrensschritt zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an den Dialogrunden aufzufordern. Der Auftraggeber prüft anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren. Für den Fall, dass mehr als vier Unternehmen die erforderliche Eignung nachweisen, wird eine Wertung anhand objektiven und nicht-diskriminierenden Auswahlkriterien vorgenommen.
Diese Auswahlkriterien und deren Gewichtung sind im Dokument "Fragebogen zur Eignungsprüfung.aidf" (Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien unter Ziffer III.1)) aufgeführt.
Der Auftraggeber fordert anschließend die vier bestplatzierten Bewerber je Los (maßgeblich ist die Gesamtpunktzahl) auf, an der ersten Dialogrunde teilzunehmen. Die übrigen Bewerber werden nicht am weiteren Verfahren teilnehmen. Bei einem punktemäßigen Gleichstand mehrerer Bewerber und mehr als vier geeigneten Bewerbern entscheidet unter den punktegleichen Bewerbern das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-187eac655fe-67fd3c1f7b745d1c
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-187eac655fe-67fd3c1f7b745d1c
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-187eac655fe-67fd3c1f7b745d1c
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB (Upload, ZIP-Datei etc.) im genutzten Vergabeportal (https://vergabeplattform.ai-ilv.de) einzureichen.
Auf der Vergabeplattform können die Vergabeunterlagen eingesehen und geöffnet werden.
Die Abgabe der Teilnahmeunterlagen erfolgt ausschließlich elektronisch.
Die Bearbeitung und Abgabe sind möglich, nachdem sich die Bewerber kostenlos auf der Plattform registriert haben.
Bewerberfragen sind ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen und werden auch nur darüber beantwortet.
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Technische Fragen zur Bedienung des AI Bietercockpit und zur elektronischen Teilnahmeantragsabgabe sind entweder über die Nachrichtenfunktion des AI Bietercockpit oder via folgender E-Mail-Adresse einzureichen:
[gelöscht].
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.