Rahmenvereinbarung über Beamerhalterungen für Schulen im Sachaufwand der Stadt Nürnberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2023002228
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90403
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.beschaffungsmanagement.nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Beamerhalterungen für Schulen im Sachaufwand der Stadt Nürnberg
Rahmenvereinbarung über Beamerhalterungen für Schulen im Sachaufwand der Stadt Nürnberg
Deckenhalterungen variabel für Beamer
Deckenhalterungen variabel für Beamer
Die Laufzeit des Rahmenvertrags soll zwei Jahre (abhängig von Zuschlagserteilung; voraussichtlich: 01.10.2023 bis 30.09.2025) mit der Option der Verlängerung um weitere zwei Jahre betragen. Die Verlängerung muss spätestens sechs Wochen vor Ablauf des Rahmenvertrags im beiderseitigen Einvernehmen beauftragt werden. Andernfalls endet die betreffende Rahmenvereinbarung mit Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit (voraussichtlich: 30.09.2025).
Wandhalterung für Beamer
Wandhalterung für Beamer
Die Laufzeit des Rahmenvertrags soll zwei Jahre (abhängig von Zuschlagserteilung; voraussichtlich: 01.10.2023 bis 30.09.2025) mit der Option der Verlängerung um weitere zwei Jahre betragen. Die Verlängerung muss spätestens sechs Wochen vor Ablauf des Rahmenvertrags im beiderseitigen Einvernehmen beauftragt werden. Andernfalls endet die betreffende Rahmenvereinbarung mit Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit (voraussichtlich: 30.09.2025).
Absturzsicherung für Beamer
Absturzsicherung für Beamer
Die Laufzeit des Rahmenvertrags soll zwei Jahre (abhängig von Zuschlagserteilung; voraussichtlich: 01.10.2023 bis 30.09.2025) mit der Option der Verlängerung um weitere zwei Jahre betragen. Die Verlängerung muss spätestens sechs Wochen vor Ablauf des Rahmenvertrags im beiderseitigen Einvernehmen beauftragt werden. Andernfalls endet die betreffende Rahmenvereinbarung mit Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit (voraussichtlich: 30.09.2025).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktuelle Kopie des Nachweises (nicht älter als 12 Monate, bezogen auf die Angebotsabgabefrist) Ihres Eintrags in das Handelsregister bzw. des Eintrags in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe oder eine Kopie des Nachweises über die Eintragung in das Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates der Europäischen Union, in dem das Unternehmen niedergelassen ist.
Eigenerklärung, dass die in § 123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung oder rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße bezüglich der aufgeführten Tatbestände; ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).
Eigenerklärung, dass die in § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).
Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
Sach-, Personen- und Vermögensschäden 1.000.000,00 €
Sofern die Versicherungssummen derzeit nicht ausreichend sind, muss an dieser Stelle die Eigenerklärung abgegeben werden, dass sie bei Auftragserteilung/Zuschlagserteilung angepasst werden.
Aussagekräftiges Prospektmaterial und Datenblätter wird mit dem Angebot hochgeladen.
Kein Vorliegen von Ausschlusskriterien nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung
(EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß §161 GWB („unverzüglich“).
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Frist zur Anstrengung eines Nachprüfungsverfahrens gem. § 160 GWB im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber:
15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Auftragserteilung: gemäß § 134 Abs. 2 GWB, 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber oder 10 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber per Fax oder auf elektronischem Weg.