Beschilderung Lieferung 2023, Lieferung von Beschilderung und Aufstellvorrichtungen Referenznummer der Bekanntmachung: S25-BeschL-23-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschilderung Lieferung 2023, Lieferung von Beschilderung und Aufstellvorrichtungen
Beabsichtigung der Vergabe von Leistungen:
Staatliches Bauamt Passau
Beschilderung Lieferung
Ort der Ausführung: Passau
94032 Passau
Beabsichtigung der Vergabe von Leistungen:
Lieferung der StVO-Beschilderung, Wegweiser, Aufstellvorrichtungen und Montagematerial an die Straßenmeistereien des Staatlichen Bauamtes Passau
Verkehrszeichen:
STVO-Zeichen RA2: 1700 Stück
STVO-Zeichen RA3: 250 Stück
Ortsschilder: 60 Stück
Richtungstafeln, Leitplatten: 200 Stück
Baken: 125 Stück
Klappschilder: 20 Stück
Großbeschilderung:
(Wegweiser, Pfeilwegweiser, Spurlenkertafel) 325 m2; 225 Stück
Aufstellvorrichtungen:
- Rohrpfosten 3500 Stück
- Rohrmasten 10 Stück
- Gabelständer 75 Stück
- Gittermasten 10 Stück
Befestigungen:
- Schellen 5400 Stück
- Traversen 35 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
B25-BeschL-23-01
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weilheim
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82362
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://stbapa.bayern.de