Transport und thermische Klärschlammverwertung Referenznummer der Bekanntmachung: 0609
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Transport und thermische Klärschlammverwertung
Abholung des entwässerten Klärschlamms beim Klärwerk Rosenheim, Transport zur thermischen Verwertungsstelle und thermische Verwertung. Vertragsbeginn 01.05.2023, Leistungsbeginn 02.05.2023. Vertragsdauer 1 Jahr mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.
Leistungsmenge geschätzt 8.500 Tonnen/Jahr mit einem TS-Gehalt von ca. 26 %.
83024 Rosenheim, Leonhardstr. 6
Abholung des entwässerten Klärschlamms beim Klärwerk Rosenheim, Transport zur thermischen Verwertungsstelle und thermische Verwertung. Vertragsbeginn 01.05.2023, Leistungsbeginn 02.05.2023. Vertragsdauer 1 Jahr mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.
Leistungsmenge geschätzt 8.500 Tonnen/Jahr mit einem TS-Gehalt von ca. 26 %.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Transport und thermische Klärschlammverwertung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schöngleina
NUTS-Code: DEG0J Saale-Holzland-Kreis
Postleitzahl: 07646
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://gemes.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Daneben endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]10
Internet-Adresse: https://www.rosenheim.de