Lastenaufzug - Neubau Kinderhaus Referenznummer der Bekanntmachung: EU -3-1-mw-23-208
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Uffing am Staffelsee
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82449
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lastenaufzug - Neubau Kinderhaus
Säulenliftanlage, elektro-mechanisch, mit 4 Hubsäulen
Nutzlast: 3.000 KG Schacht Breite 3,5 m, Tiefe 5,6 m
Förderhöhe 3 m (von UG in EG) Einbau in bauseitig erstellten Schacht
Förderkorb: Breite 2,5 m, Tiefe 5,5 m, Höhe 1,18 m
2 zweiflügelige Korbtüren, 2 zweiflügelige Geschossdrehtüren,
Komplettanlage inkl. Steuerung und Verdrahtung.
Leistung: 2 x 4 KW, 400 V, 16A
82449 Uffing am Staffelsee
Säulenliftanlage, elektro-mechanisch, mit 4 Hubsäulen
Nutzlast: 3.000 KG Schacht Breite 3,5 m, Tiefe 5,6 m
Förderhöhe 3 m (von UG in EG) Einbau in bauseitig erstellten Schacht
Förderkorb: Breite 2,5 m, Tiefe 5,5 m, Höhe 1,18 m
2 zweiflügelige Korbtüren, 2 zweiflügelige Geschossdrehtüren,
Komplettanlage inkl. Steuerung und Verdrahtung.
Leistung: 2 x 4 KW, 400 V, 16A
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation e.V. (Präqualifizierungsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 eine Eigenerklärung ab:
III.1.2.1) Nachweis einer Berufs- oder/ und Betriebshaftpflichtversicherung
III.1.2.2) Umsatz pro Jahr der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit dieser Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen ab (für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft,)
III.1.2.3) weitere Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
Nimmt der Bieter/Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ (Formblatt 236) abzugeben.
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Es müssen mindestens 3 Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4) aus den letzten 5 Jahren vorgelegt werden (das gilt sowohl für präqualifizierte als auch für nicht präqualifizierte Unternehmen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu
- Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer (wenn Verpflichtung besteht)
- Ausschlussgründen nach § 6 e EU VOB/A und zu ggfs. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen iSv § 6 f EU Abs. 1 VOB/A
- Insolvenzverfahren und Liquidation
- zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
abgeben.
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege anzufordern. Dies betrifft insbesondere folgende Nachweise:
- Referenznachweise (Seite 3 des Formblatts 444)
- Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungs-personal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
- Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie die vorgenannten Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben.
Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Der AG behält sich ferner vor, die vorstehenden Erklärungen und Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen anzufordern, soweit diese im Präqualifikationsverzeichnis nicht hinterlegt sind.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer
den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
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den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]