Rahmenvereinbarung Grundwassermessstellenbau Nordbayern 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 23-1279306-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Kissingen
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 97688
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Grundwassermessstellenbau Nordbayern 2023
Bohren und Ausbau von GWM im oberen Grundwasserleiter
Amtsbezirke der Wasserwirtschaftsämter Aschaffenburg und Bad Kissingen
Bohren und Ausbau von GWM im oberen Grundwasserleiter
Amtsbereiche der Wasserwirtschaftsämter Hof, Kronach, Weiden, Regensburg.
Rahmenvereinbarung zum Bau von etwa 31 Grundwassermessstellen zum Monitoring der Grundwasserqualität. einschließlich Bohrung, Ausbau und Qualitätssicherungsmaßnamen.
Amtsbereiche der Wasserwirtschaftsämter Ansbach, Nürnberg.
Rahmenvereinbarung zum Bau von etwa 34 Grundwassermessstellen zum Monitoring der Grundwasserqualität, einschließlich Bohrung, Ausbau und Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grundwassermessstellenbau WRRL Nordbayern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nottuln
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48301
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nottuln
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48301
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nottuln
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48301
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nottuln
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48301
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Kissingen
Postleitzahl: 97688
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]