Patientenmonitore
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumarkt in der Oberpfalz
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-neumarkt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Patientenmonitore
Das Klinikum Neumarkt will im Rahmen der Digitalisierungsstrategie mobile Patientenmonitore beschaffen, die im Rahmen der pflegerischen Visite zur Erhebung von Vitalparametern und zur Überwachung von Patienten z.B. beim innerklinischen Transport oder bei bestimmten Indikationen dienen. Die erhobenen Parameter sollen automatisch in das Klinikinformationssystem und perspektivisch in die elektronische Patientenakte übernommen und so sicher dokumentiert werden.
Um den Beschaffungsprozess zu vereinfachen und ein optimales Zusammenspiel aller technischen Komponenten zu gewährleisten, sollen alle Komponenten gemeinsam beschafft werden. Dazu zählen neben den Monitoren auch entsprechende Rollständer und Ohrthermometer.
Die zu beschaffenden Komponenten sollen sich durch eine qualitativ hochwertige und robuste Bauweise auszeichnen und müssen den im Klinikalltag auftretenden Belastungen standhalten können.
Es wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
Das Klinikum Neumarkt will im Rahmen der Digitalisierungsstrategie mobile Patientenmonitore beschaffen, die im Rahmen der pflegerischen Visite zur Erhebung von Vitalparametern und zur Überwachung von Patienten z.B. beim innerklinischen Transport oder bei bestimmten Indikationen dienen. Die erhobenen Parameter sollen automatisch in das Klinikinformationssystem und perspektivisch in die elektronische Patientenakte übernommen und so sicher dokumentiert werden.
Um den Beschaffungsprozess zu vereinfachen und ein optimales Zusammenspiel aller technischen Komponenten zu gewährleisten, sollen alle Komponenten gemeinsam beschafft werden. Dazu zählen neben den Monitoren auch entsprechende Rollständer und Ohrthermometer.
Die zu beschaffenden Komponenten sollen sich durch eine qualitativ hochwertige und robuste Bauweise auszeichnen und müssen den im Klinikalltag auftretenden Belastungen standhalten können.
Es wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Schätzmenge beträgt 40 Monitore, die Höchstabnahmemenge 60 Monitore.
Optional ist eine Garantieverlängerung über drei Jahre anzubieten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Patientenmonitore
Ort: Hechingen
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Wahrung der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftragnehmers kann der genaue Auftragswert nicht genannt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Nicht vorgesehen
Land: Deutschland
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."