Kongresshalle Nürnberg / Dekontamination Kontaminationsverdachtfläche 12 (Feuerwehr-Übungsfläche)
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nuernberg.de/internet/referat6/
Abschnitt II: Gegenstand
Kongresshalle Nürnberg / Dekontamination Kontaminationsverdachtfläche 12 (Feuerwehr-Übungsfläche)
Aushub und Entsorgung von verunreinigtem Bodenmaterial (PFC) im Innenhof der Kongresshalle.
90471 Nürnberg
Abbrechen von Nebengebäuden
ca. 1.050 m² Grasansatz entfernen
ca. 400 m² Bewuchs entfernen
ca. 200 m² Asphaltschicht rückbauen
ca. 1.100 m³ Bodenabtrag ausheben, laden, im Haufwerk lagern
ca. 50 m³ Müll ausheben
ca. 50 m³ Bauschutt ausheben
ca. 100 to Erdaushubmaterial entsorgen Z1/DK0
ca. 1.400 to Erdaushubmaterial/Bauschutt entsorgen DK1
ca. 400 to Erdaushubmaterial/Bauschutt entsorgen DK2
ca. 50 to Erdaushubmaterial/Bauschutt entsorgen DK3
ca. 50 to Aushubmaterial, gefährlich DK3 entsorgen
ca. 20 to Asphalt, Stückgut, PAK <25mg/kg
ca. 20 to Asphalt, Stückgut, PAK >25mg/kg
EFRE Bayern 2021-2027, Förderbereich 2 "Klima- und Umweltschutz", Fördermaßnahme 8 "Sanierung von Industriestandorten und kontaminierten Standorten und Flächen", Fördermaßnahme des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bauen und Verkehr: Schadstoffsanierung des Rundbau-Torsos der Kongresshalle auf dem ehem. Reichsparteitagsgelände zur Vorbereitung einer kulturellen Nachnutzung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.nuernberg.de/internet/rechtsamt/vergabemanagement.html