Vorgehängte hinterlüftete Fassaden BF1 Referenznummer der Bekanntmachung: 23E0040
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97422
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stbasw.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vorgehängte hinterlüftete Fassaden BF1
65 m2 Oberputz OP Dispersions-Silikatputz Körnung 1 mm WDVS Wand
1115 m2 Alu-Unterkonstruktion Nord- und Südfassade
1530 m2 Fassadenwärmedämmung 18 cm WLG 035
685 m2 Nord-und Südfassade - Faserzementplatten 8 mm - Oberfläche 1
335 m2 Faserzementplatten 8 mm - Brüstungen Oberfläche 2
65 m2 Oberputz OP Dispersions-Silikatputz Körnung 1 mm WDVS Wand
1115 m2 Alu-Unterkonstruktion Nord- und Südfassade
1530 m2 Fassadenwärmedämmung 18 cm WLG 035
685 m2 Nord-und Südfassade - Faserzementplatten 8 mm - Oberfläche 1
335 m2 Faserzementplatten 8 mm - Brüstungen Oberfläche 2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vorgehängte hinterlüftete Fassade BF1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13156
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5,00 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft und der tariflichen Sozialkasse (SOKA-Bau) müssen am Tag des Ablaufes der Angebotsfrist gültig sein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
Postleitzahl: 97422
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.stbasw.bayern.de