Estricharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 23E0041
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Estricharbeiten
ca. 120 m2 Zementestrich mehrlagig als Verbundestrich auf Stahlbeton
ca. 860 m2 Zementestrich einlagig als Verbundestrich auf Stahlbeton
ca. 330 m2 schwimmender Zementestrich mehrlagig als Verbundestrich, einschließlich Trittschalldämmung
ca. 620 m2 Heiz-Zementestrich mehrlagig als Verbundestrich auf bauseitiger Tackerplatte
Hof
ca. 120 m2 Zementestrich mehrlagig als Verbundestrich auf Stahlbeton
ca. 860 m2 Zementestrich einlagig als Verbundestrich auf Stahlbeton
ca. 330 m2 schwimmender Zementestrich mehrlagig als Verbundestrich, einschließlich Trittschalldämmung
ca. 620 m2 Heiz-Zementestrich mehrlagig als Verbundestrich auf bauseitiger Tackerplatte
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Estricharbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kernen
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71394
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.vergabe.bayern.de