Neubau Grundschule Kolitzheim
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kolitzheim
NUTS-Code: DE26B Schweinfurt, Landkreis
Postleitzahl: 97509
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kolitzheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grundschule Kolitzheim
Tragwerksplanung, Leistungsbild § 51 HOAI, Leistungsphasen 1 - 6; zusätzlich - Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des
Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen als Besondere Leistung der Leistungsphase 8;
Der Raumbedarf für die zukünftige Grundschule mit Offener Ganztagesschule umfasst:
- vier Kernlernbereiche für jeweils drei Klassen (Annahme: 3-Zügigkeit)
- Fachräume
- Verwaltungs- und Pädagogenbereich
- Gemeinschaftsbereich "Herz der Schule"
darin integriert ist die Offene Ganztagesschule OGTS
Kolitzheim
Vertragsgegenständlich sind das Raumprogramm, das Pädagogische Raumfunktionsbuch LernLandSchaft und das Leistungsbild Tragwerksplanung, § 51 HOAI 2021 mit nachfolgenden Leistungen:
- Leistungsphasen 1 - 6;
- Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des
Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen als Besondere Leistung der Leistungsphase 8;
Die anrechenbaren Kosten für die Tragwerksplanung werden mit 55 % der KG 300 und 10 % der KG 400 geschätzt, in Summe 4,58 Mio € brutto.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
- Stufe 1: Leistungsphasen 1 - 2
- Stufe 2: Leistungsphasen 3 - 4
- Stufe 3: Leistungsphasen 5 - 6
- Stufe 4: Besondere Leistungen zu Lph 8 und ggf. 9
Tragwerksplanung gem. HOAI 2021, §§ 49 ff HOAI
Leistungsphasen 1 - 6 (Neubau Grundschule Kolitzheim) und Besondere Leistungen insbesondere zu Lph 8, ggf. 9
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
- Stufe 1: Leistungsphasen 1 - 2
- Stufe 2: Leistungsphasen 3 - 4
- Stufe 3: Leistungsphasen 5 - 6
- Stufe 4: Besondere Leistungen zu Leistungsphasen 8 und ggf. 9
Die Leistungen werden nach dem Verhandlungsverfahren vergeben.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagserteilung zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 2 beauftragen. Die weiteren Leistungsphasen können einzeln oder im Ganzen beauftragt werden. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser (oder die EEE) ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerber kann auch zu den einzelnen Punkten Anlagen zu dem Bewerbungsbogen mit einreichen, wenn der Platz für Eintragungen im Bewerbungsbogen zu gering ist.
Beim Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit ist hinsichtlich der Auswahl der Referenzobjekte folgendes zu beachten (siehe auch Erläuterung im Teilnahmeantrag):
Es steht dem Bewerber frei:
- die Referenzobjekte 1 - 2 mit ein und demselben Projekt nachzuweisen
- die Referenzobjekte 3 - 4 mit ein und demselben Projekt nachzuweisen
- die Referenzobjekte 1 - 4 mit maximal 4 unterschiedlichen Projekten nachzuweisen, wobei ein Projekt, welches für die Referenzobjekte 1 - 2 herangezogen wurde, nicht zugleich innerhalb der Referenzobjekte 3 - 4 nachgewiesen werden darf.
Bewerbungen sind nur mit dem unter "Vergabeunterlagen" hochgeladenen Teilnahmeantrag (oder EEE) möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Der Teilnahmeantrag (inkl. der Anlagen und der vorzulegenden Unterlagen) ist elektronisch in Textform (§ 126 b BGB) auf die Vergabeplattform aumass (URL siehe Punkt I.3) hochzuladen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab der vorgenannten Bieterinformation, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.