Modernisierung des U-Bahnhofs Odeonsplatz, Lüftung und Gebäudeautomation Referenznummer der Bekanntmachung: SV-CMÜ-230508-004
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung des U-Bahnhofs Odeonsplatz, Lüftung und Gebäudeautomation
Lüftung und Gebäudeautomation
Modernisierung und Entrauchung des U-Bahnhofs Odeonsplatz (OD)
Im Rahmen der Sanierung des Bahnhofes Odeonsplatz muss nach Abstimmung mit der TAB eine Entrauchung des Gleisbereiches OD erfolgen, damit die nötige Entfluchtungszeit gewährleistet werden kann. Die Planung hat alle unter- und oberirdischen Anlagenteile zu beinhalten. Schnittstellen sind im Laufe der Planung zwischen den Gewerken zu ermitteln und zu berücksichtigen.
Es sind alle Technischen Anlagen und Infrastrukturen zur Entrauchung des U-Bahnhofs zu beplanen. Dies kann sowohl mechanisch als auch natürlich erfolgen. Dazu sind bis zu drei Varianten zu Untersuchen. Eine Bestandsanlage ist nicht vorhanden. Vorab wurde bereits eine Variante Untersucht die aber im Rahmen der weiteren Planung geprüft werden muss, sowie alternativen dazu ermittelt. Ziel ist es eine möglich kostengünstige Lösung, nicht nur im Bau zu finden sondern auch im Betrieb und Unterhalt.
Die für die Entrauchung notwendige Gebäudeautomation ist ebenfalls mit zu planen. Die Raucherkennung erfolgt über die Brandmeldeanlage und ist daher zur Steuerung/Regelung der Entrauchungsanlagen notwendig, nicht aber im Leistungsumfang des Entrauchungsplaners. Die Übergabe der Datenpunkte der Entrauchung erfolgt an den HKLS-Planer der diese Informationen in die übergreifende GLT einpflegt und Visualisiert. Dazu sind alle nötigen Schnittstellen zu klären und Abstimmungen zu erfolgen.
Wegen der vorgesehenen Beschränkung der Zahl der Bewerber besteht selbst dann kein Anspruch für eine Einladung zur Angebotsabgabe, wenn die Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1 angegebenen Teilnahmebedingungen ergeben sollte, dass ein Bewerber grundsätzlich geeignet ist und eine ausreichende Fachkunde und Leistungsfähigkeit aufweist. Es werden nur diejenigen Bewerber ausgewählt, welche am besten geeignet sind und am ehesten die notwendige Sicherheit für eine vertragsgerechte Leistungserbringung erwarten lassen. Die Auswahl der am besten geeigneten Bewerber erfolgt dann über eine vergleichende Bewertung der Teilnahmeanträge nach den folgenden Kriterien:
Kriterium Referenzen - Gew.: 100 %
Referenz 1 - Wich.: 45 %
Referenz 2 - Wich.: 35 %
Referenz 3 - Wich.: 20 %
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen in folgenden Planungsstufen:
Planungsstufe I: Lph 1 bis 2;
Planungsstufe II: Lph 3 (optional);
Planungsstufe III: Lph 5 bis 7 (optional);
Planungsstufe IV: Lph 8 bis 9 (optional);
In einzelnen Leistungsphasen werden Teilleistungen durch den Auftraggeber selbst erbracht;
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Erklärung des Unternehmens, dass vergaberechtliche Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen;
(2) Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen hinsichtlich des Grundsatzes der Trennung von Planung und Bauausführung;
(3) Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung, mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Falle der Einladung zur Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaft bilden und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften werden sowie Benennung des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt;
(4) Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung gemäß Ziffer III.2.1
(5) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für Sonstige Schäden; die jeweiligen Deckungssummen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen; ersatzweise kann eine Bestätigung der Versicherung vorgelegt werden, dass die Deckungssumme im Auftragsfall auf die angegebenen Summen angepasst werden können;
(1) Kriterium Umsatz: Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem vergleichbaren Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar;
zu (1) Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Leistungen: Nachweis eines Mindestjahresumsatz bezogen auf das Mittel der im vergleichbaren Tätigkeitsbereich angegeben Umsätze in Höhe von: 250.000 €
(1) Kriterium Personelle Ausstattung: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren ersichtlich ist. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar;
(2) Kriterium Referenzen: Angabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen die in den letzten bis zu 10 abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt und fertiggestellt (= in Betrieb genommen) wurden. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit wird auf die Kurzbeschreibung des Auftrags nach Ziffer II.2 sowie die Vergabeunterlagen verwiesen. Die Referenzangaben beziehen sich auf folgende Aspekte:
Art des Referenzobjekts mit Angaben zur Art der Maßnahme (Neubau, Umbau/Sanierung, Sonderbau,etc ), zur vertraglichen Bindung, zum Ausführungsort, zu dessen Funktion und Nutzung, zu wesentlichen Planungskennwerten (BRI, BGF ), zu wesentlichen Leistungskennwerten der technischen Anlagen (m³/h); zu Baukosten (netto) nach Kostengruppen KG 430 und 480, bei TA bis 2. Ebene
Rahmenbedingungen bei der Leistungserbringung, mit Angaben zur Lage der Maßnahme (innerstäditisch, außerorts) zur Bauausführung (unter laufendem Betrieb, in Sicherheitsbereichen) und zur Förderung mit offentlichen Zuschüssen.
Umfang der erbrachten Leistungen mit Angaben zu bearbeiteten Leistungsbereichen jeweils mit Honorarzone; zu abgerechneter Honorarsumme (netto); zu erbrachten Leistungsphasen
Leistungszeitraum mit Angaben zur Dauer der Planungsphase (Lph 1 bis 7), Dauer der Bauausführung (Lph 8), Datum der Inbetriebnahme/Fertigstellung
Zu (2) Kriterium Referenzen: Referenzen wir nur berücksichtigt wenn folgende Anforderungen erfüllt sind: Eine Referenz ist mit der zu vergebenden Leistung grundsätzlich vergleichbar; der Fertigstellungszeitpunkt (= Inbetriebnahme) einer Referenz liegt entweder im aktuellen Jahr vor dem Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge oder in den letzten bis zu 10 abgeschlossenen Kalenderjahren
Die Leistungsphasen LPH 2 bis 8 HOAI müssen in der Gesamtheit der angegebenen Referenzen vollständig erbracht worden sein.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung (SektVO).
Gemäß Vergabeunterlagen
Gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter
Zugelassen ist jeder, der nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur oder Beratender Ingenieur zu tragen oder nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome in der Bundesrepublik Deutschland als „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Unternehmen können sich im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (Eignungsleihe). Nimmt ein Unternehmen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften diese Unternehmen im Fall der Auftragsvergabe gemeinsam für die Auftragsausführung. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese anderen Unternehmen zugleich die (Teil)-Leistungen als Unterauftrag ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge sowie der späteren Angebote erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Teilnahmeanträge und Angebote sind ausgeschlossen. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal. Diese ist mit Angabe der Referenznummer gemäß Ziffer II.1.1 nach einem System-Login über das Portal anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Für einen System-Login ist gegebenenfalls eine Erstregistrierung unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum Erhalt eines passwortgeschützten Zugangs erforderlich.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt über eine Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1 angegebenen Teilnahmebedingungen. Unbeschadet der Regelungen zu den vergaberechtlichen Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB ist Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages dessen fristgerechte Einreichung, dessen Vollständigkeit sowie der Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (grundsätzliche Eignung) für eine vertragsgerechte Leistungserbringung.
Der Auftraggeber behält sich im Rahmen des Verhandlungsverfahrens das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).