Hochtemperatur-Walzwerk - PR404110 - 2970 - W Referenznummer der Bekanntmachung: PR404110 - 2970 - W
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Hochtemperatur-Walzwerk - PR404110 - 2970 - W
PR404110 - 2970 - W Hochtemperatur-Walzwerk
Fraunhofer-Institut für Umwelt-,
Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT
Osterfelder Straße 3
46047 Oberhausen
Im Rahmen des Leitprojekts H2Go will Fraunhofer UMSICHT ein Mehrrollenwalzwerk für die Herstellung von kontinuierlich produzierbaren, elektrisch leitfähig eingestellten Thermoplasten erwerben.
Die mit dem Mehrrollenwalzwerk produzierten hochgefüllten Polymere werden als sog. Bipolarplatten (BPP) in Energiespeichern und Energiewandlern eingesetzt. Ziel ist es, das Verfahren für die Serienherstellung von BPP zu etablieren.
Hierzu werden die pulverförmigen Thermoplaste, mit bis zu 85 Gew.% pulverförmigen Kohlenstoffen gefüllt, im Kalandrierprozess in mehreren, mit Friktion beaufschlagten Knetzonen aufgeschmolzen und zu einer dünnen Bahn (100 μm - 1000 μm) mit einer nutzbaren Breite von min. 250 mm ausgerollt, die kontinuierlich mit einer Geschwindigkeit von mind. 1 m/min über eine oder mehrere in der Temperatur individuell einstellbare Abkühlwalzen abgezogen wird. Im Fokus der Herstellung der BPP steht der Einsatz von fluorierten oder sulfonierten Hochleistungsthermoplasten wie PVDF, PPS sowie PES, Polyetherketonen wie PEK, PAEK oder PEEK, sowie Flüssigkristallpolymeren (LCP), die aufgrund ihrer hohen Temperaturbeständigkeit in Polymer-Elektrolyt-Membran-Brennstoffzellen (PEM-BZ) eingesetzt werden.
Das Mehrrollenwalzwerk zur kontinuierlichen Herstellung von Hochleistungsthermoplast-basierten BPP ist vornehmlich für den Verarbeitungstemperaturbereich von 360°C - 420°C vorgesehen, soll aber auch die Verarbeitung von Werkstoffen im Temperaturbereich von 150°C - 360°C ermöglichen.
Das fertige Produkt (BPP) soll für die nachgelagerten Bearbeitungsprozesse in Form von Blattware abgeführt werden. Zudem soll die Möglichkeit bestehen, das Material als Coil aufzuwickeln.
Die Herstellung kleiner Materialmengen soll in einem sog. Batchbetrieb möglich sein. Im Gegensatz zum kontinuierlichen Produktionsbetrieb durchläuft das Material nicht den gesamten Prozess. Die pulverförmige Ausgangsmischung wird im letzten beheizten Spalt aufgegeben. Nach einer definierten Prozessroutine (unter separater Vorgabe von Geschwindigkeiten, Spaltweiten und Dauer) wird das Material im Spalt mehrfach geknetet und abschließend an der Kühlstrecke als Fell abgezogen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-187ffe86db4-4eb074ef96695947
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Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de