Kunststofffenster BF 1 Geb 401_402_403 Saaleck-Kaserne Hammelburg Referenznummer der Bekanntmachung: 23E0015
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97422
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stbasw.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kunststofffenster BF 1 Geb 401_402_403 Saaleck-Kaserne Hammelburg
68 St Einfachfenster B: Blendrahmen 1510 mm H: Blendrahmen 1760 mm 2-teilig
11 St Einfachfenster B: Blendrahmen 1010 mm H: Blendrahmen 1290 mm einteilig
81 St Außenfensterbänke Strangpressprofil D 1,5 mm B 210 mm L 1500-1600 mm
80 St Innenfensterbänke Holzfaserpl. D 18 mm B 30 cm L 1,5 - 1,6 m
68 St Einfachfenster B: Blendrahmen 1510 mm H: Blendrahmen 1760 mm 2-teilig
11 St Einfachfenster B: Blendrahmen 1010 mm H: Blendrahmen 1290 mm einteilig
81 St Außenfensterbank Strangpressprofil D 1,5 mm B 210 mm L 1500-160
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kunststofffenster
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: MROWLA
NUTS-Code: PL Polska
Postleitzahl: 36-054
Land: Polen
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.vidok.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5,00 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft und der tariflichen Sozialkasse (SOKA-Bau) müssen am Tag des Ablaufes der Angebotsfrist gültig sein.
Das FB 225a Stoffpreisgleitklausel ohne Basiswert 1 muss vom Bieter dem Angebot ausgefüllt beigelegt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
Postleitzahl: 97422
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.stbasw.bayern.de