20-021-VgV015-ZVBS Sozialpädagogische Betreuung durch Kooperationspartner am BSZ Sulzbach-Rosenberg und am BSZ Amberg Referenznummer der Bekanntmachung: 20-021-VgV015-ZVBS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
20-021-VgV015-ZVBS Sozialpädagogische Betreuung durch Kooperationspartner am BSZ Sulzbach-Rosenberg und am BSZ Amberg
Sozialpädagogische Betreuung durch Kooperationspartner im Schuljahr 2023/2024 (optional für das Schuljahr 2024/2025)
Aufteilung in Lose:
Los 1: kooperatives Berufsvorbereitungsjahr am BSZ Su-Ro
Los 2: Berufsvorbereitung Flexibel am BSZ Su-Ro
Los 3: kooperatives Berufsvorbereitungsjahr am BSZ AM
Los 4: Berufsintegrationsvorklassen am BSZ AM
Los 5: Berufsintegrationsklassen am BSZ AM
Los 6: ganzjährige Deutschklassen am BSZ AM
kooperatives Berufsvorbereitungsjahr am BSZ Sulzbach-Rosenberg
Staatliches Berufliches Schulzentrum Sulzbach-Rosenberg, Neumarkter Straße 10, 92237 Sulzbach-Rosenberg
Kooperationspartnerschaft für kooperatives Berufsvorbereitungsjahr am Staatlichen Beruflichen Schulzentraum Sulzbach-Rosenberg im Schuljahr 2023/2024 mit der Option auf Verlängerung im Schuljahr 2024/2025 (3 Klassen)
Die Vertragslaufzeit beginnt am 11.09.2023 und endet am 26.07.2024. Die Maßnahme kann optional für das Schuljahr 2024/2025 verlängert werden.
Berufsvorbereitung Flexibel am BSZ Sulzbach-Rosenberg
Staatliches Berufliches Schulzentrum Sulzbach-Rosenberg, Neumarkter Str. 10, 92237 Sulzbach-Rosenberg
Kooperationspartnerschaft für Berufsvorbereitung Flexibel am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Sulzbach-Rosenberg im Schuljahr 2023/2024 für den Zeitraum von 19 Schulwochen 19.02.2024 bis 26.07.2024 (1 Klasse)
kooperatives Berufsvorbereitungsjahr am BSZ Amberg
Staatliches Berufliches Schulzentrum Amberg, Raigeringer Straße 27, 92224 Amberg
Kooperationspartnerschaft für kooperatives Berufsvorbereitungsjahr am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Amberg im Schuljahr 2023/2024 mit der Option auf Verlängerung im Schuljahr 2024/2025 (3 Klassen)
Die Vertragslaufzeit beginnt am 11.09.2023 und endet am 26.07.2024. Die Maßnahme kann optional für das Schuljahr 2024/2025 verlängert werden.
Berufsintegrationsvorklassen am BSZ Amberg
Staatliches Berufliches Schulzentrum Amberg, Raigeringer Straße 27, 92224 Amberg
Kooperationspartnerschaft für Berufsintegrationsvorklassen am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Amberg im Schuljahr 2023/2024 mit der Option auf Verlängerung im Schuljahr 2024/2025 (4 Klassen)
Die Vertragslaufzeit beginnt am 11.09.2023 und endet am 26.07.2024. Die Maßnahme kann optional für das Schuljahr 2024/2025 verlängert werden.
Berufsintegrationsklassen am BSZ Amberg
Staatliches Berufliches Schulzentrum Amberg, Raigeringer Straße 27, 92224 Amberg
Kooperationspartnerschaft für Berufsintegrationsklassen am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Amberg im Schuljahr 2023/2024 mit der Option auf Verlängerung im Schuljahr 2024/2025 (3 Klassen)
Die Vertragslaufzeit beginnt am 11.09.2023 und endet am 26.07.2024. Die Maßnahme kann optional für das Schuljahr 2024/2025 verlängert werden.
ganzjährige Deutschklassen am BSZ Amberg
Staatliches Berufliches Schulzentrum Amberg, Raigeringer Straße 27, 92224 Amberg
Kooperationspartnerschaft für ganzjährige Deutschklassen am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Amberg im Schuljahr 2023/2024 mit der Option auf Verlängerung im Schuljahr 2024/2025 (2 Klassen)
Die Vertragslaufzeit beginnt am 11.09.2023 und endet am 26.07.2024. Die Maßnahme kann optional für das Schuljahr 2024/2025 verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 6:
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss gegeben sein, § 44 VgV.
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist grundsätzlich mit dem Angebot das Formblatt L124 (Vergabehandbuch Bayern) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 56 Abs. 2 und 4 VgV innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Lose 1 bis 6:
Das Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Personenschäden mind. 3 Mio., sonstige Schäden mind. 0,5 Mio.) ist im Formblatt L124 (Vergabehandbuch Bayern) oder in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) zu bestätigen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 56 Abs. 2 und 4 VgV innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Lose 1 bis 6:
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss gegeben sein, §46 VgV.
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist grundsätzlich mit dem Angebot das Formblatt L124 (Vergabehandbuch Bayern) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 56 Abs. 2 und 4 VgV innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt AUSSCHLIESSLICH elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de.
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden bei der Vergabestelle elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.
Fragen sind zwingend über die Frage-Funktion auf der Vergabeplattform zum frühestmöglichen Zeitpunkt - wenn möglich - bis 7 Kalendertage vor dem Ende der Angebotsfrist einzureichen.
Wir empfehlen den Bewerbern sich frühzeitig auf der Startseite der Vergabeplattform mit ihrem Passwort anzumelden, da wir nur registrierte Bewerber aktiv über die Einstellung von Änderungen oder Ergänzungen informieren können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB)),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 3 GWB)
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind. (§134 Abs. 2 GWB)
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartefrist missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]