Holz-Metallbau PR-Fassade
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-bayreuth.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Holz-Metallbau PR-Fassade
Herstellen, liefern und Einbauen von Pfosten Riegel Fassaden aus Holz mit Aufsatzkonstruktion ca. 395m2
3- Scheiben Isolierverglasung
Anschlüsse an Wand- Boden - Decke mit pulverbeschichteten Blechen
Herstellen, liefern und Einbauen einer geschweißten Stahl- Rahmenkonstruktion zur Aufnahme der Pfosten Riegel Fassade am Übergang Bestand - Anbau
Sonnenschutz als senkrecht Markisen ca. 106m2
Therme Obernsees, An der Therme 1, 95490 Mistelgau
1. P-R-Fassaden / Lichtdächer gesamt: ca. 395,00 m2
1.1 Pfosten- Riegel-Fassade Anbau: ca. 160,00 m2
Aus BSH Fichte lasiert mit Alu-Aufsatzsystem,
3-fach- Isolierverglasung als Sonnenschutzverglasung
1.2. Pfosten-Riegel-Fassade Durchgangsgebäude: ca. 54,00 m2
Auf Fassaden- und Dachflächen.
Aus 5 Stahlrahmen und Stahl-UK beschichtet, mit Alu-Aufsatzsystem,
3-fach- Isolierverglasung als Sonnenschutzverglasung.
1.3. Pfosten-Riegelfassade Infopoint: ca. 97,00 m2
Auf Fassaden- und Dachflächen.
Aus BSH Fichte lasiert mit Alu-Aufsatzsystem,
3-fach- Isolierverglasung als Sonnenschutzverglasung
1.4. Pfosten-Riegelfassade Umkleide: ca. 21,00 m2
Auf Fassadenflächen.
Aus BSH Fichte lasiert mit Alu-Aufsatzsystem,
3-fach- Isolierverglasung als Sonnenschutzverglasung
1.5. Umbau /Ergänzung P-R-Fassade Bestand ca. 35,00 m2
Auf Fassadenflächen.
Aus Aluminium, 3-fach- Isolierverglasung als Sonnenschutzverglasung
1.6. Brandschutzsanierung Lichtdach: ca. 28,00 m2
Auf Dachfläche.
Aus Stahlträgern beschichtet mit Alu-Aufsatzsystem,
3-fach- Isolierverglasung als Sonnenschutzverglasung
2. In Fassaden- und Dachflächen enthaltene Einsatzelemente:
2.1 Notausgangstüren: 4 Stück
2.2 Entrauchungsöffnungen: 10 Stück
2.3. Fenster: 1 Stück
2.4 Karusselltüranlage: 1 Stück
4-flüglig mit Luftschleieranlage, Notausgangsfunktion
3. Innenelemente:
3.1 aufgeglastes Tür- und Trennwandsystem: ca. 7,50 m2
3.2 Glasbrüstungen als eingespannte Ganzglaskonstruktion: ca. 13,60 m2
4. Sonnenschutz außenliegend:
4.1 Sonnenschutz variabel als Vorbaumarkise mit Textilbespannung: ca. 106,00 m2
4.2 Sonnenschutz starr aus Holzlamellen: ca. 22,00 lfm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Holz-Metallbau PR-Fassade
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer
2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.