Lieferung von Streusalz für den Landkreis Cham 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-09
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cham
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93413
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Streusalz für den Landkreis Cham 2023
Lieferung von Streusalz/Tausalz Natriumchlorid (NaCl) im Früh- und Winterbezug für den Landkreis Cham
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von Streusalz für den Landkreis Cham im Sommerbezug an die Standorte der Kreisbauhöfe sowie an diverse Gemeinde im Landkreis Cham:
Lieferung an Kreisbauhof Cham: 800 t
Lieferung an Kreisbauhof Bad Kötzting: 800 t
Lieferung an Kreisbauhof Roding: 900 t
Lieferung an Kreisbauhof Waldmünchen: 850 t
Lieferung an diverse Gemeinden im Landkreis Cham: 5.167 t
Lieferung von Streusalz für den Landkreis Cham im Winterbezug
Lieferung zu den Kreisbauhöfen: 1.200 t
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in das Berufs-/Handelsregister oder wenn keine Verpflichtung in das Berufs-/Handelsregister besteht, Nachweis auf andere Weise zur erlaubten
Berufsausübung.
Eigenerklärung dass:
der Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
dass die gewerblichen Voraussetzungen zur Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt sind,
dass keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen die in § 123 GWB genannten Strafbestimmungen rechtskräftig vorliegt,
dass keine relevante nach § 149 Abs. 2 Gewerbeordnung einzutragende vollziehbare bzw. nicht mehr anfechtbare Entscheidung bzw. rechtskräftige Verurteilung vorliegt,
dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs.1 Nr.1 GWB besteht,
dass kein Interessenkonflikt gemäß § 124 Abs. 1Nr. 5 GWB besteht
dass keine Wettbewerbsverzerrung nach § 124 Abs 1 Nr. 6 GWB vorliegt.
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Angabe des Umsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre, Angabe des Umsatzes der 3 letzten Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages
Angabe der Höhe der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
- Angabe von drei Referenzen von in den letzten 3 Jahren durchgeführten vergleichbaren Lieferungen,
- Angabe welche Teile des Auftrages an Nachunternehmen vergeben werden,
- Vorlage des Prüfberichtes eines akkreditierten Prüfinstitutes über das angebotene Produkt (siehe Produktbeschreibung),
- Vorlage des Durchschnitts der Eigenkontrollen (des Herstellers) der angebotenen Charge/ des Produktes, über 4 Wochen (siehe Produktbeschreibung)
Gewichtung der Zuschlagskriterien
1. Allgemein
Die Grundlage der Gewichtung der Zuschlagskriterien bildet der Angebotspreis. Dieser wird entsprechend der angebotenen Qualität (entsprechend der Angaben der Produktbeschreibung) in einen Vergleichspreis umgerechnet. Das Angebot mit dem niedrigsten Vergleichspreis erhält den Zuschlag.
2. Preisvergleichsberechnung zur Angebotswertung auf Basis der
Produktbeschreibung für Natriumchlorid und den
„Zusätzlichen Anforderungen" gemäß des Leistungsverzeichnisses.
Bei der Angebotswertung wird auf der Grundlage der Produktbeschreibung eine Preisvergleichsrechnung zur Qualität der Tausalze (tauwirksame Substanz, Feuchte, Feinkornanteil) durchgeführt.
Dabei werden die angebotenen Produkte auf einen Vergleichspreis eines Produkts mit folgenden Kennwerten umgerechnet:
• Anteil tauwirksamer Substanz = 97 M.-%
• anhaftenden Feuchte = 0,3 M.-%,
• Feinkornanteil < 0,125 mm = 3 M.-%
Der Angebotswertung liegt ein Vergleichspreis zugrunde.
Angebote mit angebotenen Produkten, die eine Unterschreitung des NaCI-Gehaltes von 97 % Massenanteil aufweisen, werden im Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei Überschreitungen der tauwirksamen Substanz, bei Überschreitungen der anhaftenden Feuchte sowie bei Unter- und Überschreitungen des Feinkornanteils wird der Vergleichspreis nach der folgenden Formel ermittelt:
Angebotspreis x [1 - (∆D+∆W+∆F) /100] = Vergleichspreis
∆D ist die Differenz zwischen dem Ist-Wert und dem Kennwert (97 M.-%) des NaCI- Gehaltes in % Massenanteil.
∆W ist die Differenz zwischen dem Kennwert (0,3 M.-%) und dem Ist-Wert der anhaftenden Feuchte.
Da nur Überschreitungen berücksichtigt werden, ergibt sich ein negativer Wert, der mit keinem Faktor versehen wird.
∆F ist die Differenz zwischen Kennwert (3 Massen-%) und Ist-Wert des Feinkornanteils
< 0,125 mm (bei Unterschreitung des Kennwertes ist ∆F positiv, bei Überschreitung des Kennwertes ist ∆F negativ)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.