Herzkatheterlabor Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-005-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.agkamed.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Herzkatheterlabor
Die Kliniken der Stadt und des Landkreises Rosenheim GmbH beabsichtigen für den Standort Rosenheim die Beschaffung einer Herzkatheteranlage
RoMed - Kliniken der Stadt und des Landkreises Rosenheim Pettenkoferstraße 10 83022 Rosenheim
Die Kliniken der Stadt und des Landkreises Rosenheim GmbH beabsichtigen für den Standort Rosenheim die Beschaffung einer Herzkatheteranlage für den Einsatz in den Räumlichkeiten Herzkatheterlabor 3 (nach Umbau im Bestand).
Diese HK - Anlage muss den Bedarf eines kardiologischen Maximalversorgers praxistauglich abbilden. Somit ist es notwendig diese Herzkatheteranlage sowohl in die bestehende IT-Infrastruktur, als auch in die bestehende und für die kardiologische Versorgung geplante
gerätetechnische Ausstattung inklusive der der Informationstechnischen Arbeitsumgebung einzubinden. Die benötigten Funktionalitäten müssen entsprechend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis auch mit entsprechenden Anpassungen realisiert werden. Das
Angebot muss auf der Basis des im Vergabeverfahren bereitgestellten Lastenhefts geleistet werden. Es soll ein Vollwartungsvertrag inkl. Strahler, Detektor, Arbeitszeit und Reisekosten dazu abgeschlossen werden.
Das Bauvorhaben befindet sich sich in der Klinik für Kardiologie in der RoMed Klinik Rosenheim, Ellmaierstr. 23, 83022 Rosenheim.
Hier soll in der Spange "Herzkatheterlabore" in neu gestalteten Räumen die Herzkatheteranlage "HK3" installiert werden.
Der Aus- und Umbau erfolgt im laufenden Betrieb der Klinik und angrenzender Bereiche und Abteilungen. Behinderungen die aufgrund der Arbeiten des Auftragnehmers für den Klinikbetrieb zu erwarten sind, müssen rechtzeitig der Objektüberwachung schriftlich angezeigt
und mit dieser abgestimmt werden. Die baulich vorhandene Ein- und Austransportöffnung für die vorgesehenen Geräte und Ausstattungen können im Rahmen eines vor Ort Termines ermittelt werden. Dies ist im Angebot entsprechend zu berücksichtigen.
Notwendige Änderungen in der Gebäudetechnik werden nach der Zuschlagserteilung vom Auftraggeber vorgenommen. Mit
der Angebotsabgabe werden die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übermittelten Dokumente akzeptiert.
Der Auftraggeber deckt die Kosten für die Investitionsmaßnahme mit Mitteln aus angesparten Mitteln aus dem laufenden Haushalt.
Es muss als Option ein Vollwartungsvertrag mit einer Laufzeit von 8 Jahre nach dem Ende einer 2 jährigen Gewährleistung angeboten werden. Während der Laufzeit des Vertrages darf keine Preisänderung vorgenommen werden. Die Wartungskosten sind ein Teil der
Bewertungsmatrix und somit zuschlagsrelevant. Eine Beauftragung folgt innerhalb der Gewährleistungsfrist.
-Optionaler Vollwartungsvertrag
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Siemens Healthcare GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3Y1D849RKP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.