Rahmenvertrag Hausmeister*innendienstleistungen in diversen Unterkünften für Geflüchtete ab 03.07.23 Referenznummer der Bekanntmachung: SOZ-2023-0008
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Hausmeister*innendienstleistungen in diversen Unterkünften für Geflüchtete ab 03.07.23
Rahmenvertrag für Hausmeister*innendienstleistungen in diversen Unterkünften für Geflüchtete im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München.
Objekte: Hohenlinder Straße 8-8a, Meglingerstraße 7, Am Blütenanger 64
Gegenstand dieser Vergabe ist ein Rahmenvertrag für einen Hausmeister*innendienst in verschiedenen Unterkünften für Geflüchtete, welcher die benannten Leistungen erbringt.
Von der Auftragnehmerin/vom Auftragnehmer ist die fachgerechte Betreuung der Objekte durch einen Hausmeister*innendienst zu erbringen.
Option1:
Besteht ein Bedarf über den 31.12.2023 hinaus, ist eine Verlängerung durch die
Auftraggeberin bis zum 31.03.2024 zu den gleichen Konditionen möglich.
Option 2:
Besteht ein Bedarf über den 31.03.2024 hinaus, ist eine Verlängerung durch die
Auftraggeberin bis zum 30.06.2024 zu den gleichen Konditionen möglich.
Option 3:
Besteht ein Bedarf über den 30.06.2024 hinaus, ist eine Verlängerung durch die
Auftraggeberin bis zum 30.09.2024 zu den gleichen Konditionen möglich.
Ob die Vertragsverlängerungen in Anspruch genommen werden, wird der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer spätestens 1 Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ziehung der Verlängerungsoptionen.
Objekte: Preysingstr. 82, Stahlgruber Ring 28, Rambergstr. 6, Dachauer Str. 122
Gegenstand dieser Vergabe ist ein Rahmenvertrag für einen Hausmeister*innendienst in verschiedenen Unterkünften für Geflüchtete, welcher die benannten Leistungen erbringt.
Von der Auftragnehmerin/vom Auftragnehmer ist die fachgerechte Betreuung der Objekte durch einen Hausmeister*innendienst zu erbringen.
Option1:
Besteht ein Bedarf über den 31.12.2023 hinaus, ist eine Verlängerung durch die
Auftraggeberin bis zum 31.03.2024 zu den gleichen Konditionen möglich.
Option 2:
Besteht ein Bedarf über den 31.03.2024 hinaus, ist eine Verlängerung durch die
Auftraggeberin bis zum 30.06.2024 zu den gleichen Konditionen möglich.
Option 3:
Besteht ein Bedarf über den 30.06.2024 hinaus, ist eine Verlängerung durch die
Auftraggeberin bis zum 30.09.2024 zu den gleichen Konditionen möglich.
Ob die Vertragsverlängerungen in Anspruch genommen werden, wird der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer spätestens 1 Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ziehung der Verlängerungsoptionen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-187db97ee50-32e7c09935466c94
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-187db97ee50-32e7c09935466c94
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-187db97ee50-32e7c09935466c94
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Es kann gem. §160 GWB die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer Süd Bayern beantragt werden, wobei ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist (§160 III GWB), soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.