TUM Instandhaltung Feuerlöschanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 030/2023 TUM Feuerlöschanlagen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
TUM Instandhaltung Feuerlöschanlagen
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Instandhaltung von Feuerlöschanlagen.
Campus Garching
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Instandhaltung von Feuerlöschanlagen für den TUM Campus in Garching. Einzelheiten sind in der Leistungsbeschreibung geregelt, die als Anlage 1 den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Vom AN weiterhin zu beachten ist das übergreifende FM Betriebskonzept, das den Vergabeunterlagen als Anlage 2 beigefügt ist. Ein Lageplan des TUM Campus in Garching ist den Vergabeunterlagen als Anlage 3a (Los 1) beigefügt.
Der AG hat das Recht (Option), durch einseitige Erklärung gegenüber dem AN die Vertragslaufzeit einmalig bis zum 31.08.2031 verlängern. Ein Anspruch des AN auf Ausübung der Option besteht nicht. Eine Ausübung der Option muss spätestens sechs Monate vor Ende der Grundlaufzeit des Vertrages vom AG gegenüber dem AN in Textform erklärt werden.
Campus Weihenstephan
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Instandhaltung von Feuerlöschanlagen für den TUM Campus Weihenstephan.
Einzelheiten sind in der Leistungsbeschreibung geregelt, die als Anlage 1 den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Vom AN weiterhin zu beachten ist das übergreifende FM Betriebskonzept, das den Vergabeunterlagen als Anlage 2 beigefügt ist.
Die Leistungsbeschreibung (Anlage 1) und das Betriebskonzept (Anlage 2) beschreiben ein 3-Ebenen-Modell, bestehend aus dem AG (1. Ebene), des vom AG beauftragten Dienstleisters für die Objektkoordination (nachfolgend "OK") (2. Ebene) und den FM Dienstleistern, welchen auch der AN angehört (3. Ebene). Auch im Vertrag (Anlage 5) wird auf die OK Bezug genommen.
Es wird hiermit verbindlich darauf hingewiesen, dass die OK am Campus Weihenstephan (Los 2) nicht tätig ist. Dies bedeutet, dass die Vergabeunterlagen im Los 2 dahingehend zu verstehen sind, dass dort im Grundsatz die OK der AG ist. D.h. im Los 2 werden die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Tätigkeiten der OK im Grundsatz durch den AG wahrgenommen. Leistungen des AN wie Meldepflichten gegenüber der OK (z.B. bei ungeplanten Vorkommnissen, vgl. Ziffer 2.7 5) der Leistungsbeschreibung (Anlage 1), bei i.R.d. Wartung erkannten Mängeln, vgl. Ziffer 3.2 13) der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) etc.) und Abstimmungen mit der OK sind damit im Los 2 durch den AN (nur) gegenüber dem AG zu erbringen. Im Los 2 gibt es somit nur zwei Ebenen: Den AG und die FM-Dienstleister.
Ergänzend zu diesem Grundsatz sind die nachfolgenden Passagen der Vergabeunterlagen im Los 2 mit folgenden Maßgaben zu verstehen:
- Ziffer 3.4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) ("Störungsmanagement"), Ziffer 2.2 des Betriebskonzepts (Anlage 2) ("Meldekette für Störmeldungen"):
Es gibt im Los 2 kein Helpdesk, welches innerhalb der aufgeführten Zeiten Störungsmeldungen entgegennimmt. Der AN, die Nutzer und Dritte melden Störungen innerhalb der dort aufgeführten Zeiten direkt an den AG.
- Ziffer 3.9 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) ("Reporting"):
Die Leistungen im Zusammenhang mit dem Berichtswesen für den Gebäudebetrieb obliegen gesamtverantwortlich dem AG. Der AN unterstützt diese Leistungen des AG durch das Erstellen von Berichten über alle vertraglichen Leistungen des AN und das regelmäßige Reporting dieser Leistungen an den AG. Die Ausarbeitung von Optimierungskonzepten obliegt dem AG selbst.
Ein Lageplan des TUM Campus in Weihenstephan ist den Vergabeunterlagen als Anlage 3b (Los 2) beigefügt.
Der AG hat das Recht (Option), durch einseitige Erklärung gegenüber dem AN die Vertragslaufzeit einmalig bis zum 30.12.2031 verlängern. Ein Anspruch des AN auf Ausübung der Option besteht nicht. Eine Ausübung der Option muss spätestens sechs Monate vor Ende der Grundlaufzeit des Vertrages vom AG gegenüber dem AN in Textform erklärt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB
2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 4 GWB
3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 GWB
4) Eigenerklärung zu weiteren Ausschlussgründen
5) Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
1) Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung
a) mit Deckungssummen von
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR für den Verlust von Schlüsseln
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)- b) genannt, hat der Bieter zu erklären, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter a)- b) anpassen wird. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Instandhaltung nicht-selbsttätige Feuerlöschanlagen) mit den Leistungsschwerpunkten wie in Kapitel 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) beschrieben) des Bieters, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022), jeweils in EUR netto.
Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Geschäftsjahr. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Letztgenannter Wert ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
1) Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung
a) mit Deckungssummen von
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR für den Verlust von Schlüsseln
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)- b) genannt, hat der Bieter zu erklären, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter a)- b) anpassen wird. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Instandhaltung nicht-selbsttätige Feuerlöschanlagen) mit den Leistungsschwerpunkten wie in Kapitel 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) beschrieben) des Bieters, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022), jeweils in EUR netto.
Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Geschäftsjahr. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Letztgenannter Wert ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) des Bieters jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022) ersichtlich ist.
Der Bieter hat dabei jeweils gesondert anzugeben, welchen Anteil an der durchschnittlichen Zahl das technische Betriebspersonal mit den Funktionen vergleichbar wie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) (Instandhaltung nicht-selbsttätige Feuerlöschanlagen mit den Leistungsschwerpunkten wie in Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) beschrieben) hat.
Mindestanforderungen sind eine Zahl von mindestens 5 (fünf) Beschäftigten und von mindestens 3 (drei) Personen technisches Betriebspersonal mit den Funktionen vergleichbar wie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) (Instandhaltung nicht-selbsttätige Feuerlöschanlagen mit den Leistungsschwerpunkten wie in Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) beschrieben) pro Geschäftsjahr. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr jeweils die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die durchschnittliche Zahl des technischen Betriebspersonals mit den Funktionen vergleichbar wie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) (Instandhaltung nicht-selbsttätige Feuerlöschanlagen mit den Leistungsschwerpunkten wie in Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) beschrieben) jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren. Letztgenannte Werte sind maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderungen.
2) Eigenerklärung über eine (1) geeignete Referenz (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ausgeführte Leistungen der Instandhaltung von nicht-selbsttätigen Feuerlöschanlagen jeweils mit Angabe:
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der erbrachten Leistungen,
- des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung),
- des Auftragswerts,
- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Es handelt sich um eine Referenz über ausgeführte Leistungen der Instandhaltung von nicht-selbsttätigen Feuerlöschanlagen (wobei tragbare Feuerlöscher zwingend enthalten sein müssen) mit den Leistungsschwerpunkten wie in Kapitel 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) beschrieben.
b) Es handelt sich um eine Referenz mit einer vom Auftragsumfang des Referenznehmers erfassten Mindestfläche von 30.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF).
c) Der Auftragswert des referenzgegenständlichen Auftrages beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr.
d) Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: mindestens seit einem (1) Jahr laufend, oder bereits abgeschlossen (das Referenzprojekt darf allerdings nicht vor dem Jahr 2020 geendet haben).
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Anforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 7) an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das eben-falls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 7) verwiesen.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) des Bieters jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022) ersichtlich ist.
Der Bieter hat dabei jeweils gesondert anzugeben, welchen Anteil an der durchschnittlichen Zahl das technische Betriebspersonal mit den Funktionen vergleichbar wie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) (Instandhaltung nicht-selbsttätige Feuerlöschanlagen mit den Leistungsschwerpunkten wie in Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) beschrieben) hat.
Mindestanforderungen sind eine Zahl von mindestens 5 (fünf) Beschäftigten und von mindestens 3 (drei) Personen technisches Betriebspersonal mit den Funktionen vergleichbar wie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) (Instandhaltung nicht-selbsttätige Feuerlöschanlagen mit den Leistungsschwerpunkten wie in Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) beschrieben) pro Geschäftsjahr. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr jeweils die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die durchschnittliche Zahl des technischen Betriebspersonals mit den Funktionen vergleichbar wie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) (Instandhaltung nicht-selbsttätige Feuerlöschanlagen mit den Leistungsschwerpunkten wie in Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) beschrieben) jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren. Letztgenannte Werte sind maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderungen.
2) Eigenerklärung über eine (1) geeignete Referenz (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ausgeführte Leistungen der Instandhaltung von nicht-selbsttätigen Feuerlöschanlagen jeweils mit Angabe:
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der erbrachten Leistungen,
- des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung),
- des Auftragswerts,
- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Es handelt sich um eine Referenz über ausgeführte Leistungen der Instandhaltung von nicht-selbsttätigen Feuerlöschanlagen (wobei tragbare Feuerlöscher zwingend enthalten sein müssen) mit den Leistungsschwerpunkten wie in Kapitel 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) beschrieben.
b) Es handelt sich um eine Referenz mit einer vom Auftragsumfang des Referenznehmers erfassten Mindestfläche von 30.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF).
c) Der Auftragswert des referenzgegenständlichen Auftrages beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr.
d) Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: mindestens seit einem (1) Jahr laufend, oder bereits abgeschlossen (das Referenzprojekt darf allerdings nicht vor dem Jahr 2020 geendet haben).
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Anforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 7) an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das eben-falls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 7) verwiesen.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Die vom AN für die vertragsgegenständlichen Leistungen eingesetzten Mitarbeiter müssen hinsichtlich ihrer Qualifikation und Berufserfahrung "sachkundige Personen" im Sinne der SPrüfV sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist,
- dass jedes Mitglied im Auftragsfall der Arbeitsgemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen wird,
- dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten.
Die Bietergemeinschaften haben für diese Erklärung das als Anlage 10 der Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung" zu verwenden und dieses Formblatt mit ihrem Angebot ausgefüllt einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK06KMZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über
die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs
beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.