Augustenstr. 30, B1, Generalsanierung Werkstätten und Werkhallen; VgV Ingenieurleistungen TGA (AWG, WVA, LTA, Nutzungsspezifische Anlagen in Form von Feuerlöschanlagen, Medienversorgungsanlagen, Prozessluftanlagen, GA) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023001012
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nuernberg.de/internet/hochbauamt/
Abschnitt II: Gegenstand
Augustenstr. 30, B1, Generalsanierung Werkstätten und Werkhallen; VgV Ingenieurleistungen TGA (AWG, WVA, LTA, Nutzungsspezifische Anlagen in Form von Feuerlöschanlagen, Medienversorgungsanlagen, Prozessluftanlagen, GA)
Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß $53 ff HOAI - 2021 LPH 1-9, stufenweise Vergabe zunächst LPH 1-3 für die Anlagengruppen; Abwasser- Wasser- Gasanlagen; Wärmeversorgungsanlagen; Lufttechnische Anlagen; Nutzungsspezifische Anlagen in Form von Feuerlöschanlagen, Medienversorgungsanlagen, Prozessluftanlagen; Gebäudeautomation
Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß $53 ff HOAI - 2021
LPH 1-9, stufenweise Vergabe, zunächst LPH 3
für die Anlagengruppen
1 Abwasser- Wasser- Gasanlagen
2 Wärmeversorgungsanlagen
3 Lufttechnische Anlagen
7 Nutzungsspezifische Anlagen in Form von Feuerlöschanlagen
7 Nutzungsspezifische Anlagen in Form von Medienversorgungsanlagen
7 Nutzungsspezifische Anlagen in Form von Prozessluftanlagen
8 Gebäudeautomation
- 5 Referenzen à 14,0 % (70 %)
zur Wertung der jeweiligen Referenz müssen bei jeder Referenz die geforderten Kriterien zwingend erfüllt sein
- Techn. Fachkräfte zur Leistungserbringung (10 %)
- Technische Ausstattung / Maßnahmen zur Qualitätssicherung (10 %)
- Sicherstellung Qualität, Kosten und Termine (10 %)
Die genaue Definition und die Detailgewichtungen sind den Eignungskriterien zu
entnehmen.
Sofern mehr als fünf Bewerbungen vorliegen, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Beschränkung
der Zahl der Bewerber die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden anhand der Wertung der Eignungskriterien.
Fehlende oder unvollständige Unterlagen zur Qualitativen Bewertung werden nicht nachgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignung gemäß § 75 VgV (siehe Vergabeunterlagen)
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen.
oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie
2005/36/EG angezeigt haben.
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit umfasst eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Die Höhe des Umsatzes nicht bepunktet. Bei berechtigten Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit kann dies jedoch zum Ausschluss führen.
Im Falle einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft sind diese Nachweise und Angaben für jedes Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen. Wenn der Bewerber beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) dieser Unternehmen nachweisen, dass diese gegeben ist. Er hat dann entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Nachweis bzw. Absichtserklärung/Bestätigung der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherung mit
Deckungssummen über mindestens 0,5 Mio. € für Personenschäden sowie 0,5 Mio. € für sonstige Schäden.
Angaben über die Zahl der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten (gegliedert nach Führungskräfte, Gesamtbeschäftigte ohne Führungspersonal, Ingenieure)
Die Zahl der Führungskräfte, Beschäftigten und Ingenieure werden nicht bepunktet. Bei berechtigten Zweifeln an der personellen Leistungsfähigkeit kann dies jedoch zum Ausschluss führen.
Wenn der Bewerber beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) dieser Unternehmen nachweisen, dass diese gegeben ist. Er hat dann entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Ingenieur - Eignung gemäß § 75 VgV (siehe Vergabeunterlagen).
Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis der Fachrichtung, die der Aufgabenstellung entspricht, verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) und Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist.
Eignung gemäß § 75 VgV (siehe Vergabeunterlagen).
Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis der Fachrichtung, die der Aufgabenstellung entspricht, verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) und Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Frist zur Anstrengung eines Nachprüfverfahrens (VI.4.1) gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB im Fall der
Nichtabhilfeeiner Rüge durch den Auftraggeber:
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers beim Bewerber
Auftragserteilung gemäß §134 GWB:
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen
werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10Kalendertage. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.