Alternative Wärmeerzeugung des Neuen Hallenbades in Neutraubling - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 4 und 8 gem. HOAI Teil 4 Abschnitt 2.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neutraubling
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-neutraubling.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1d62a5-eu
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1d62a5-eu
Abschnitt II: Gegenstand
Alternative Wärmeerzeugung des Neuen Hallenbades in Neutraubling - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 4 und 8 gem. HOAI Teil 4 Abschnitt 2.
Die Stadt Neutraubling plant eine alternative Wärmeversorgung des Neuen Hallenbades.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 4 und 8 gem. HOAI Teil 4 Abschnitt 2, jeweils Leistungsphasen 1 - 9.
Eine Vergabe der Leistungen in Stufen wird vorbehalten. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche geltend gemacht werden.
Haidauer Straße 1, 93073 Neutraubling.
Die Stadt Neutraubling plant den Neubau einer Heizzentrale für eine alternative Wärmeversorgung des Neuen Hallenbades.
Der Neubau des Hallenbades der Stadt Neutraubling wird im Jahr 2024 fertiggestellt und dann mit Fernwärme eines externen Erzeugers versorgt.
Zu erwarten ist, dass das Hallenbad auf Jahre hinaus der größte Verbraucher unter den städtischen Liegenschaften sein wird.
Die Stadt Neutraubling sieht den Klimaschutz als wesentliche Aufgabe an und setzt sich folgende Ziele:
- Treibhausgasneutrale Energieversorgung der städtischen Liegenschaften.
- Zukunftsfähige und kostengünstige Energieversorgung.
Zur Erreichung dieser Ziele wurde eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt.
Diese führte zu dem Ergebnis, zur Sicherstellung der Wärmeversorgung eine eigene Heizzentrale für das Neue Hallenbad zu erstellen.
Darüberhinaus soll einerseits der Fernwärme-Anschluss als zusätzliche Sicherheit bestehen bleiben, andererseits ist zu prüfen, die Heizzentrale selbst als Einspeisepunkt in das Fernwärmenetz des regionalen Erzeugers anzubieten.
Die Ergebnisse der Untersuchungen haben gezeigt, dass langfristig die Versorgung des Hallenbades mit einer Kombination verschiedener erneuerbarer Energien (multivalente Wärme-Erzeugungsanlagen) die wirtschaftlichste Lösung darstellt.
Folgende regenerative Wärmeerzeuger wurden in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bedacht:
- Strombetriebene Grundwasser-Wärmepumpe in Hochtemperatur-Technik zur Grundlast
- PV-Anlage auf dem Dach
- Holz-Hackschnitzel-BHKW für Stromgewinnung und Wärmeerzeugung.
Der Bauherr ist bei seiner Entscheidung über die regenerative Energieversorgung systemoffen und erwartet sich von den Bewerbern und Bietern dazu entsprechende Erörterungen.
Die Hallenbadtechnik muss an die neue Wärmeversorgung angeschlossen und entsprechend angepasst werden.
Energiebedarf thermisch: 2.500 MWh/a
Energiebedarf elektrisch: 400 - 500 MWh/a
Leistungsbedarf thermisch: 1.500 kW
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 4 und 8 gem. HOAI Teil 4 Abschnitt 2, jeweils Leistungsphasen 1 - 9.
Eine Vergabe der Leistungen in Stufen wird vorbehalten. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche geltend gemacht werden.
A. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB (siehe Formblatt Eigenerklärung, Anlage 1 zum Teilnahmeantrag).
B. Die Auswahl erfolgt anhand einer vergleichenden Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge mithilfe der Bewertungsmatrix (siehe Vergabeunterlagen/Bewerbungsunterlagen Eignung – Kriterien zur Auswahl der Bewerber).
Im Einzelnen werden dadurch folgende Kriterien bewertet:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. VgV § 46:
1) Angaben zu den technischen Vollbeschäftigten einschl. Inhaber in den Jahren 2020, 2021 und 2022 (ggf. der die Leistung erbringenden Niederlassung; Teilzeitbeschäftigte sind auf Vollzeitbeschäftigte umzurechnen).
0 – 5 Punkte x Gewichtung 20.
Bewertung: Ab 1 Person = 1 Punkt; ab 2 Personen = 2 Punkte; ab 3 Personen = 3 Punkte; ab 4 Personen = 4 Punkte; ab 5 Personen = 5 Punkte.
Bewertung: Punkte = (Bewertung 2020 + Bewertung 2021 + Bewertung 2022) / 3.
(Angaben in Formblatt Eigenerklärung, Anlage 1 zum Teilnahmeantrag).
2) Planung und Ausführung von Projekten vergleichbarer Größe, Leistungen gem. HOAI Teil 4 Abschnitt2, Anlagengruppen 1, 2, 4 und 8, jeweils mindestens Leistungsphasen 2 - 8.
0 – 5 Punkte x Gewichtung 20.
Bewertung von 2 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags innerhalb der letzten 5 Jahre fertiggestellten Projekten nach Projektkosten KG 400 ohne MwSt. in Euro.
Bewertung: Bis 0,2 Mio. = 0 Punkte; 0,2 – 0,5 Mio. = 1 Punkt; 0,5 – 1,0 Mio. = 2 Punkte; 1,0 – 1,5 Mio. = 3 Punkte; 1,5 - 2,0 Mio. = 4 Punkte, ab 2,0 Mio. = 5 Punkte.
Bewertung: Punkte = (Bewertung Projekt A + Bewertung Projekt B)/2.
(Siehe Referenzliste Anlage 2 zum Teilnahmeantrag).
Eignung gem. VgV § 75 (5):
3) Planung und Ausführung von Projekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen (u.a. Projekte mit Schwerpunkt auf Wärmeerzeugungsanlagen), Leistungen gem. HOAI Teil 4 Abschnitt 2, Anlagengruppen 1, 2, 4 und 8, jeweils mindestens Leistungsphasen 2 – 8.
Bewertung von 2 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags innerhalb der letzten 5 Jahre fertiggestellten Projekten.
Bewertung nach Erkundungen des Auftraggebers bei Referenzgebern bezüglich Fachkunde und Zuverlässigkeit bei Projekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen.
0 – 5 Punkte x Gewichtung 60.
Bewertung: 0 = ungenügend, 1 = mangelhaft, 2 = ausreichend, 3 = befriedigend, 4 = gut, 5 = sehr gut.
(Siehe spezielle Referenzen Anlage 3 zum Teilnahmeantrag).
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter den Bewerbern die Auswahl per Los getroffen (§ 75 (6) VgV).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung des Bewerbers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung des verantwortlichen Berufsangehörigen (§ 75 (3) VgV) im Teilnahmeantrag.
Erforderlich ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ für den verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß Ingenieurgesetz.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum erfüllen die fachlichen Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der
Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfall die Vorgaben des Art 2 BauKAaG erfüllt sind.
Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag des Bewerbungsschlusses erfüllt sein.
b) Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an Bewerber-/Bietergemeinschaften vergeben werden.
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die Anlage 4 Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft abzugeben. In dieser Erklärung werden alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter benannt.
Gleichzeitig erklären alle Mitglieder, dass sie gesamtschuldnerisch haften.
Jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft hat ein eigenes Formblatt Eigenerklärung (Anlage 1 zum Teilnahmeantrag) abzugeben.
Mehrfachbewerbungen bzw. -teilnahmen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge.
c) Bei einer wirtschaftlichen Verknüpfung des Bewerbers bzw. der Bewerber-/Bietergemeinschaft mit anderen Unternehmen stellt der Bewerber die Art der Verknüpfung im Teilnahmeantrag dar (VgV § 73 (3)).
Berufshaftpflichtversicherung über 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie über mindestens 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Nachweis nicht älter als ein Jahr ist bei Vertragsabschluss vorzulegen) bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des
Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen
abgesichert sind.
Die entsprechende Angabe im Formblatt Eigenerklärung (Anlage 1 zum Teilnahmeantrag) ist ausreichend, ein Nachweis ist nur auf Anforderung des
Auftraggebers einzureichen.
Nur Eigenerklärungen sind vorzulegen.
Zur Beschränkung der Zahl der Bewerber nach Bewertung und Gewichtung gemäß Ziff. II.2.9).
1. Angaben zu den technischen Vollbeschäftigten einschl. Inhaber in den Jahren 2020, 2021 und 2022 – ggf. der die Leistung erbringenden Niederlassung; Teilzeitbeschäftigte sind auf Vollzeitbeschäftigte umzurechnen (siehe Formblatt Eigenerklärung, Anlage 1 zum Teilnahmeantrag).
2. Referenzen von erbrachten Ingenieurleistungen gem. HOAI Teil 4 Abschnitt 2, Anlagengruppen 1, 2, 4 und 8, mindestens Leistungsphasen 2 - 8, deren Urheberschaft und / oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung/Projektleitung) dem Bewerber zuzurechnen ist.
Bei Referenzprojekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben.
Bewerber-/Bietergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
Bei der Bewertung berücksichtigt werden 2 Projekte, die bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags innerhalb der letzten 5 Jahre fertiggestellt wurden.
Bewertet werden die Planung und Ausführung von Projekten vergleichbarer Größe nach Projektkosten.
Referenzliste mit Angabe der Punkte gemäß Teilnahmeantrag 5.1, als Anlage 2 zum Teilnahmeantrag.
3. Referenzen von erbrachten Ingenieurleistungen gem. HOAI Teil 4 Abschnitt 2, Anlagengruppen 1, 2, 4 und 8, mindestens Leistungsphasen 2 - 8, mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen (u.a. Projekte mit Schwerpunkt auf Wärmeerzeugungsanlagen), deren Urheberschaft und/oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung/Projektleitung) dem Bewerber zuzurechnen ist.
Bei Referenzprojekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben.
Bewerber-/Bietergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
Bei der Bewertung berücksichtigt werden 2 Projekte, die bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags innerhalb der letzten 5 Jahre fertiggestellt wurden.
Bewertet werden die Leistungen nach Erkundungen des Auftraggebers bei Referenzgebern bezüglich Fachkunde und Zuverlässigkeit.
Referenzen mit Angabe der Punkte gemäß Teilnahmeantrag 5.2, als Anlage 3 zum Teilnahmeantrag.
Nachunternehmen/Eignungsleihe:
Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die vergeben werden sollen, zu benennen (Anlage 5 zum Teilnahmeantrag).
Will der Bewerber für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (Anlage 5 zum Teilnahmeantrag).
Jedes der benannten Unternehmen hat ein eigenes Formblatt Eigenerklärung (Anlage 1 zum Teilnahmeantrag) einzureichen.
Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen von Nachunternehmen bzw. der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche
der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet.
Eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unternehmen ist auf Anforderung der Vergabestelle mit dem Erstangebot nachzureichen.
Siehe Ziffer III.1.1) dieser Bekanntmachung.
Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster des Auftraggebers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Unterlagen stehen zum Download zur Verfügung unter der Adresse:
https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1d62a5-eu
Teilnahmeantrag, Eigenerklärung(en) und Referenzunterlagen sind auf der Plattform digital einzureichen.
Die Unterlagen müssen spätestens am 06.06.2023 um 15:00 Uhr eingereicht werden.
Nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen führen zum Ausschluss.
Nicht eingereichte und nicht unterschriebene Teilnahmeanträge und Eigenerklärung(en) sowie fehlende Referenzunterlagen führen ebenfalls zum
Ausschluss der Bewerbung.
Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht.
Fragen und Rückfragenbeantwortung erfolgen über die Vergabeplattform unter der Adresse:
https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1d62a5-eu
Rückfragen können bis zum 31.05.2023, 16:00 Uhr gestellt werden. Die Fragenbeantwortung erfolgt bis zum 01.06.2023, 14:00 Uhr.
Termine können je nach Ablauf bzw. Umfang des Eignungsverfahrens variieren.
Hinweis zum Datenschutz:
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht.
Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]