Kongresshalle Nürnberg / Behelfsdach unteres Dach (Innenhofseite)
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nuernberg.de/internet/referat6/
Abschnitt II: Gegenstand
Kongresshalle Nürnberg / Behelfsdach unteres Dach (Innenhofseite)
Abschnittsweise Errichtung einer Abdichtung (bituminös) als Behelfsdach als Grundlage für den endgültigen Dachaufbau.
90471 Nürnberg
Abschnittsweise Errichtung einer Abdichtung (bituminös) als Behelfsdach als Grundlage für den endgültigen Dachaufbau.
Im Wesentlichen:
ca. 3.000 m² grundieren, kratzspachteln;
ca. 3.000 m² bituminöse Dachabdichtung (Behelfsdach für ca. 2,5a) inkl. Voranstrich;
ca. 500 m Anschluss Abdichtung an aufgehende Bauteile;
ca. 500 m herstellen provisorische Attika.
EFRE Bayern 2021-2027, Förderbereich 2 "Klima- und Umweltschutz", Fördermaßnahme 8 "Sanierung von Industriestandorten und kontaminierten Standorten und Flächen", Fördermaßnahme des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bauen und Verkehr: Schadstoffsanierung des Rundbau-Torsos der Kongresshalle auf dem ehem. Reichsparteitagsgelände zur Vorbereitung einer kulturellen Nachnutzung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters verlangt.
siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.nuernberg.de/internet/rechtsamt/vergabemanagement.html