Objektplanung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 5 bis einschl. 9 gemäß § 43 Abs. 1 bzw. § 47 Abs. 1 HOAI zur Erschließung des Gewerbegebiets östlich der St 2272 in Sennfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 80654-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sennfeld
NUTS-Code: DE26B Schweinfurt, Landkreis
Postleitzahl: 97526
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sennfeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 5 bis einschl. 9 gemäß § 43 Abs. 1 bzw. § 47 Abs. 1 HOAI zur Erschließung des Gewerbegebiets östlich der St 2272 in Sennfeld
Die Gemeinde Sennfeld beabsichtigt die Erschließung neuer Gewerbeflächen östlich der St 2272 im südlichen Gemeindegebiet auf Basis des insoweit geltenden, rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet östlich der St 2272“.
Objektplanung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 5 bis einschl. 9 gemäß § 43 Abs. 1 bzw. § 47 Abs. 1 HOAI zur Erschließung des Gewerbegebiets östlich der St 2272 in Sennfeld
Sennfeld
Die für die Erschließung notwendigen Planungsleistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke gem. § 41 Nr. 1 und 2 HOAI, Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Leistungsphasen 1 bis einschl. 4 wurden bereits beauftragt und vollständig erbracht. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sollen daher die Objektplanung für Ingenieurbauwerke gem. § 41 Nr. 1 und 2 HOAI, Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung einschl. der Grundstücksanschlüsse (Los 1), Leistungsphasen 5 bis einschl. 9 vergeben werden.
Es ist evtl. beabsichtigt die Baumaßnahme für die Errichtung der Verkehrsanlagen in Bauabschnitten durchzuführen, welche im Rahmen der Planung noch konkret festzulegen sind. Baubeginn soll spätestens im Mai 2023 und Baufertigstellung (Gesamt-Abnahme) bis November 2024 erfolgen.
stufenweise Beauftragung
Objektplanung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 5 bis einschl. 9 gemäß § 43 Abs. 1 bzw. § 47 Abs. 1 HOAI zur Erschließung des Gewerbegebiets östlich der St 2272 in Sennfeld
Sennfeld
Die für die Erschließung notwendigen Planungsleistungen der Objektplanung für konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen gem. § 45 Nr. 1 HOAI (Anlagen des Straßenverkehrs ausgenommen selbstständige Rad-, Geh- und Wirtschaftswege und Freianlagen nach § 39 Abs. 1 HOAI), Leistungsphasen 1 bis einschl. 4 wurden bereits beauftragt und vollständig erbracht. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sollen daher die Objektplanung für für konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen gem. § 45 Nr. 1 HOAI (Anlagen des Straßenverkehrs ausgenommen selbstständige Rad-, Geh- und Wirtschaftswege und Freianlagen nach § 39 Abs. 1 HOAI) (Los 2), Leistungsphasen 5 bis einschl. 9 vergeben werden.
Es ist evtl. beabsichtigt die Baumaßnahme für die Errichtung der Verkehrsanlagen in Bauabschnitten durchzuführen, welche im Rahmen der Planung noch konkret festzulegen sind. Baubeginn soll spätestens im Mai 2023 und Baufertigstellung (Gesamt-Abnahme) bis November 2024 erfolgen.
stufenweise Beauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 5 bis einschl. 9 gemäß § 43 Abs. 1 bzw. § 47 Abs. 1 HOAI zur Erschließung des Gewerbegebiets östlich der St 2272 in Sennfeld
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dettelbach
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://weimann-ingenieure.de/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 5 bis einschl. 9 gemäß § 43 Abs. 1 bzw. § 47 Abs. 1 HOAI zur Erschließung des Gewerbegebiets östlich der St 2272 in Sennfeld
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dettelbach
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://weimann-ingenieure.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.