ODV-Callcenter Schweinfurt/Kitzingen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97421
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-schweinfurt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kitzingen
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97318
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kitzingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
ODV-Callcenter Schweinfurt/Kitzingen
Erbringung einer Callcenter-Leistung für Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr)
Landkreise Schweinfurt und Kitzingen
Zur Vergabe kommen Callcenter-Leistungen für einen Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG (On-Demand-Verkehr, kurz: ODV) in den Landkreisen Kitzingen und Schweinfurt auf dem kreisübergreifenden Bediengebiet Wiesentheid/Volkach/Geiselwind/Heidenfeld/Gerolzhofen.
Die Callcenter-Leistungen umfassen Buchungen, Auskunft, Fahrgastbeschwerden- und Fundsachenbearbeitung. Es ist das ODV-Buchungs- und Dispositionssystem von Hacon/Padam zu verwenden. Die ODV-Verkehrsleistung wird gegenwärtig separat vergeben.
Die Auftraggeber können während der Vertragslaufzeit Zu- und Abbestellungen der täglichen Betriebszeiten des Callcenters von bis zu fünf Stunden pro Tag im Zeitfenster von 05:00 – 24:00 Uhr vornehmen, ohne dass dies der Zustimmung des Auftragnehmers bedarf. Das Nähere regeln die Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großostheim
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63762
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle verzichtet gemäß § 39 Abs. 6 VgV auf die Angabe der Auftragswerte.
Da aus technischen Gründen eine Angabe in den entsprechenden Feldern (II.1.7) und V.2.4)) vorzunehmen ist, wurden dort lediglich Platzhalter eingetragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).