Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 81559-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85579
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.neubiberg.de/willkommen
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI
Die Gemeinde Neubiberg beabsichtigt den Abbruch und Neubau einer Seniorenbegegnungsstätte in Neubiberg. Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen die Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI, vergeben werden.
Neubiberg
Die Gemeinde Neubiberg beabsichtigt den Abbruch und Neubau einer Seniorenbegegnungsstätte in Neubiberg. Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen die Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI, vergeben werden.
stufenweise Beauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mharch.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.