Schülerbeförderung der Stadt Schwandorf Referenznummer der Bekanntmachung: 20-204 2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwandorf
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 92421
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwandorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung der Stadt Schwandorf
1. Schultägliche Beförderung von Schülern im freigestellten Schülerverkehr zwischen Haltestellen in Wohnortnähe, die keinen direkten Zugang zum ÖPNV haben zu verschiedenen staatlichen Schulen in Trägerschaft der Stadt Schwandorf. Die Schüler sind auf dem Schulweg mit Kraftomnibussen zum Unterrichtsbeginn-/ende der entsprechenden Einrichtung zu befördern.
2. Schultägliche Beförderung von Schulklassen zum Schwimm-, Sport- und Verkehrserziehungsunterricht nach gültigen Stundenplan im jeweiligen Schuljahr. Die Schüler sind auf dem Unterrichtsweg zwischen Schulen oder Wohnort zur Unterrichtsstätte und wieder zurück mit Kraftomnibussen zu befördern.
Stadtgebiet der Großen Kreisstadt Schwandorf
Busverkehrsleistung im freigestellten Schülerverkehr im Stadtgebiet der Großen Kreisstadt Schwandorf für drei Schuljahre (2023/2024, 2024/2025, 2025/2026).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=268468
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Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Schwandorf (Rechtsamt)
Zimmer 239
Spitalgarten 1
92421 Schwandorf
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwandorf
Postleitzahl: 92421
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schwandorf.de