Kongresshalle Nürnberg - Baulogistik Referenznummer der Bekanntmachung: 2022004480
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nuernberg.de/internet/referat6/
Abschnitt II: Gegenstand
Kongresshalle Nürnberg - Baulogistik
Die Stadt Nürnberg plant den Ausbau des Rundbaus der Kongresshalle auf dem ehem. Reichsparteitagsgelände in Nürnberg für vorwiegend kulturelle Nutzungen. Hierbei sollen Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur (Ateliers, Studios, etc.) sowie ein Interim für die Musik- (Oper) und Tanztheatersparten (Ballett) des Staatstheaters Nürnberg eingerichtet werden. Darüberhinaus soll der Ausbau auch für museale Zwecke und Depotnutzungen dienen.
Gegenstand der Leistungen für die Baulogistik ist das Leistungsbild gem. AHO-Heft Nr. 25, Leistungsphasen 1-8 für den Rundbau der Kongresshalle (ohne die zwei Kopfbauten). Der geplante Ergänzungsbau für die Interimsspielstätte des Staatstheaters Nürnberg im Innenhof der Kongresshalle ist nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens; zu ihm sind Schnittstellen zu definieren. Für den Ergänzungsbau ist eine TÜ-Vergabe geplant.
Es ist beabsichtigt, die Leistungen stufenweise, abschnittsweise und ggf. teilweise zu beauftragen. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Leistungen für Baulogistik gem. AHO-Heft Nr. 25, Leistungsphasen 1-8, für den Rundbau der Kongresshalle (ohne die zwei Kopfbauten), hierzu gehören im Besonderen die Erstellung eines Baulogistikkonzepts und eines Baulogistikhandbuchs, die einen reibungslosen Bauablauf regeln und gewährleisten. Zu beachten ist hierbei, dass die Zufahrt zum Innenhof der Kongresshalle etwas beengt ist (ein einziges Tor) und dass ein reibungsloser Bauablauf beider Bauvorhaben (Ausbau Rundbau Kongresshalle und Ergänzungsbau für die Interimsspielstätte im Innenhof) sichergestellt ist.
Die Kongresshalle auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände in Nürnberg besteht im Wesentlichen aus zwei Kopfbauten und dem U-förmigen sog. Rundbau. Keines der Bauteile wurde vollendet. Der jetzige „Innenhof“ mit ca. 25.000 qm Fläche hätte ursprünglich den überdachten Veranstaltungsraum für 50.000 Personen aufnehmen sollen.
Im nördlichen Kopfbau befindet sich das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände (museale Nutzung), der südliche Kopfbau wird von den Nürnberger Symphonikern genutzt und es befindet sich dort der „Serenadenhof“ für verschiedenste kulturelle Veranstaltungen. Die unteren beiden Geschosse des fünfgeschossigen Rundbaus wurden bis zuletzt von städtischen Dienststellen, Vereinen und der Privatwirtschaft überwiegend als Lager- bzw. Depotflächen genutzt. Die übrigen drei Obergeschosse können vorwiegend aus Brandschutzgründen nicht genutzt werden. Sie wurden bis 2006 vom Großversandhaus Quelle als Weißwarenlager verwendet und stehen aktuell leer.
Der Rundbau soll künftig für vorwiegend kulturelle Zwecke ausgebaut werden. Dies umfasst die Einrichtung von Ermöglichungsräumen für Kunst und Kultur; diese können beispielsweise sein: Ateliers und Studios für die bildende und performative Kunst sowie für musikalische Zwecke.
Ein weiterer möglicher Ausbauzweck besteht in der Einrichtung eines Interims für die Musik- (Oper) und Tanztheatersparten (Ballett) des Staatstheaters Nürnberg sowie der Bedarfe der Staatsphilharmonie Nürnberg einschließlich der ausstattenden Gewerke (Maske, Schneiderei, Requisite etc.) sowie weiterer im Zusammenhang mit dem Betrieb des Staatstheaters erforderlicher Einrichtungen. Darüber hinaus kommt der Ausbau zu musealen Zwecken und für Depotnutzungen in Frage.
Die Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur sollen vollständig im Bestand abgebildet werden. Die Interimsbedarfe des Staatstheaters (ca. 14.600 qm NUF) können nur im Umfang von ca. 80% im Bestand untergebracht werden. Ca. 20% erfordern einen Ergänzungsbau für Nutzungen, die sehr große Räume bedingen (Zuschauerraum für 800 Personen, Bühne, Orchestergraben, Probebühne etc.) sowie für Nutzungen, die aus funktionalen Gründen zwingend bühnennah sein müssen. Der Ergänzungsbau ist nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
Bei dem Rundbau handelt es sich um einen unfertigen Rohbau (Torso) der als fünfgeschossiger Sonderbau der Gebäudeklasse 5 i.S.d. Art. 2 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 BayBO und der Hochhausrichtlinie unterfällt. Der vorhandene Bestand ist ca. 40 m hoch, die Außenfassade hat eine abgewickelte Länge von ca. 540 m, die Fassade zum „Innenhof“ von ca. 410 m. Im Endausbau hätte das Gebäude eine Höhe von ca. 70 m erreichen sollen.
Die fünf Hauptgeschosse umfassen das von außen und vom „Innenhof“ aus zugängliche Sockelgeschoss, das über Treppen und Rampen nur von außen zugängliche Arkadengeschoss (eine etwa 540 m lange Arkade verbindet dort den nördlichen mit dem südlichen Kopfbau), zwei Obergeschosse, die ursprünglich zur Erschließung der nicht gebauten Ränge des Veranstaltungssaales gedient hätten, und an oberster Stelle ein reines Technikgeschoss.
Neben den fünf Hauptgeschossen verfügt das Gebäude über vier Zwischengeschosse. Diese sind: ein umlaufender Installationsgang unterhalb der WC-Kerne zwischen dem Arkaden- und dem 1. Obergeschoss, Nebenräume über den WC-Kernen zwischen dem 1. und dem 2. Obergeschoss, ein hofseitig umlaufender Installationsgang unterhalb des unteren Daches (ehem. Kolonnadenebene) zwischen dem 1. und 2. Obergeschoss und 16 großvolumige ehem. Technikräume zwischen dem 2. und dem 3. Obergeschoss oberhalb der innenliegenden Treppenräume. Der „Innenhof“ kann von der Ostseite über ein einziges großes Tor auch mit Bussen und Lastkraftwägen befahren werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kongresshalle Nürnberg - Baulogistik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.kuk.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren:
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Sämtliche Vergabe-/ Auftragsunterlagen sind/ werden auf der Vergabeplattform eingestellt. Der Mustervertrag wird seitens der Vergabestelle im Verhandlungsverfahren allen Bietern auf der Vergabeplattform bekanntgegeben.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Zur Einreichung des Teilnahmeantrags muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, angegeben werden. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Die Stadt Nürnberg, die nicht oberste Bundesbehörde ist, macht von der Möglichkeit Gebrauch, die Angebotsfrist mit den Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, in gegenseitigem Einvernehmen festzulegen. Dabei wird allen Bewerbern dieselbe Frist für die Einreichung der Angebote gewährt. Die Bewerber erklären sich durch Abgabe eines Teilnahmeantrages damit einverstanden. Die Angebotsfrist beträgt mindestens 10 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe (§ 17 Abs. 7 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung –VgV)).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.