Leuchten und Leuchtmittel, 2. BA Referenznummer der Bekanntmachung: H50c343222
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leuchten und Leuchtmittel, 2. BA
Der Neubau der Feuerwache 5 ist auf dem Gelände der bestehenden Feuerwache 5 in der Anzingerstraße 41 im Stadtteil Berg am Laim, Stadtbezirk 14 im Süd-Osten von München geplant.
Gewerk: Lieferung von Leuchten und Leuchtmittel, 2. Bauabschnitt
Feuerwache 5
Anzinger Straße 41
81671 München
- ca. 46 St. Anbauleuchte LED
- ca. 483 St. Feuchtraum-Anbauleuchte LED
- 7 St. Wannenleuchten LED Ex-Zone 2
- ca. 501 St. Downlight LED Einbau
- ca. 59 St. Langfeldleuchte LED Einbau
- ca. 153 St. Pendelleuchte LED
- ca. 24 St. Bodenfluter
- 6 St. Wandleuchte LED Außen
- ca. 48 St. Deckenleuchte LED Außen
- ca. 124 St. Nothinweisleuchte LED
- ca. 60 St. Blitzleuchte LED
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Freising
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80543
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.