Elektroinstallationsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: H23295722
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektroinstallationsarbeiten
Der Bauherr, die Landeshauptstadt München (LHM), vertreten durch das Referat für Bildung und Sport (RBS), diese vertreten durch das Baureferat, plant auf dem Grundstück Gemarkung
Pasing-Obermenzing mit der Flurnummer 2054/3 an der Straße Am Stadtpark 21 die Erweiterung Karlsgymnasium um zwei Züge, mit zwei Lernhauscluster, Fachlehrsälen, Pausenhalle und einer Dreifachsporthalle als Versammlungsstätte für max. 399 Personen.
Die Grundstückgröße beträgt ca. 16.447 m2, der Bruttorauminhalt der Schule beträgt ca. 29.024 m3 und der Sporthalle ca. 21.564 m3.
Gewerk: Elektroinstallationsarbeiten nach DIN 18283
- 1St. Niederspannungshauptverteilung
- 1St. USV-Anlagen EDV Technik
- 1St. BUS-System KNX
- ca. 700 m Kabel halogenfrei N2XH-J 1x16RM
- ca. 700 m Kabel halogenfrei N2XH-J 3x4RM
- ca. 18.000 m Installationsleitung halogenfrei NHMH-J 3x1,5RE
- ca. 25.000 m Installationsleitung halogenfrei NHMH-J 3x2,5RE
- 1 St. Sonnenschutz- und Verdunkelungsanlage
- ca. 1.500 St. Leuchten Montage
Wichtiger Hinweis:
Der Wartungsvertrag Sicherheitsbeleuchtung ist mit dem Angebot abzugeben und wird nicht nachgefordert!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Forstern
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eintragung "[Betrag gelöscht] EUR" in den Ziffern II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) "Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert des vergebenen Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses Feld derzeit auf Grund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.