323 Wandvertäfelung und Akustikdecken
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wörthsee
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82237
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-woerthsee.de
Abschnitt II: Gegenstand
323 Wandvertäfelung und Akustikdecken
Auf dem Areal des sog. Kirchenwirts in der Gemeinde Wörthsee befinden sich derzeit mehrere Bestandsgebäude. Das Gebäude des ehemaligen Kirchenwirts soll als ortsprägendes Gebäude erhalten und saniert werden. Die übrigen Bestandsgebäude werden abgerissen und durch 2 Neubauten mit
mehreren Wohneinheiten ersetzt. Außerdem entstehen auf dem Areal ein Veranstaltungssaal und kleine Gewerbeeinheiten.
Im Zuge der Baumaßnahme sind die Wandvertäfelung und Akustikdecken einzubauen.
Weßlinger Straße 1, 82237 Wörthsee
- ca. 17m2 Holzakustikdecke direktbefestigt
- ca. 60m Gefälzte Abschlussleiste
- ca. 85m2 Holzakustik Wandvertäfelung
- ca. 47m2 Wandvertäfelung aus MDF Platten
- ca. 43m Schattenfugen der Wandvertäfelung an Decken
- ca. 28m Leibungsbekleidung aus MDF Weißtanne furniert
- 1 Tapetentür 2-flügelig
- 1 Tapetentür 1-flügelig
- 3 Türblatt Aufdoppelung aus Weißtanne furniert Spanplatte
- ca. 50m Sockelleiste aus MDF Weißtanne furniert
- ca. 90m2 abgehängte Holzakustikdecke
- ca. 90m2 Hanfmatte als Zusatzabsorber
-ca. 70m Schattenfuge Deckenverkleidung an Wand
- ca. 1 Revisionsklappen bis 50/70cm
- ca. 2 Revisionsklappen bis 30/30cm
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=269757
Und siehe Formblatt 216 der Vergabeunterlagen
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=269757
Und siehe Formblatt 216 der Vergabeunterlagen
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Und siehe Formblatt 216 der Vergabeunterlagen
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Und siehe Formblatt 216 der Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß §55 VgV (2) wird die Öffnung der Angebote von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.