Ausschreibung von Rahmenverträgen für die Lieferung von IT-Hardware im medizinischen-pflegerischen Bereich sowie von Visitenwägen und OP-Wandterminals
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-passau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Rahmenverträgen für die Lieferung von IT-Hardware im medizinischen-pflegerischen Bereich sowie von Visitenwägen und OP-Wandterminals
Ziel des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe von Rahmenverträgen als Grundlage für den Leistungsabruf durch das Klinikum Passau.
Lieferung von Visitenwägen
Das Klinikum Passau („Klinikum“) ist das führende Schwerpunktkrankenhaus in Ostbayern mit rund 2.000 Mitarbeitern. Das Klinikum beabsichtigt in verschiedenen Bereichen die Qualität und Effizienz der Aufgabenwahrnehmung kontinuierlich zu verbessern, indem eine weitergehende Digitalisierung angestrebt wird. Dazu sollen unter anderem für bestimmte Hardwarekomponenten auch staatliche Fördermittel nach Maßgabe des Gesetzes für das Zukunftsprogramm Krankenhäuser vom 23. Oktober 2020 („KHZG“) in Verbindung mit der Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthalts von Patientinnen und Patienten nach § 21 Abs. 2 KHSFV vom 1. Dezember 2020 („RiLi KHZG“) in Anspruch genommen werden.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Klinikum Passau die Beschaffung der nachfolgenden IT-Hardwarekomponenten:
• Medical All-In-One PCs,
• Mini-PCs,
• Monitore sowie
• Peripheriegeräte.
Zur Befestigung bzw. Montage der Hardwarekomponenten sollen darüber hinaus
• Visitenwägen und
• (höhenverstellbare) OP-Terminals
beschafft werden.
Die Hardwarekomponenten samt dem benötigten Zubehör werden unter Berücksichtigung des vergaberechtlichen Schutzes des Mittelstandes getrennt in sechs Losen mit dem folgendem Leistungsumfang vergeben:
• Los 1: Visitenwägen,
• Los 2: Medical All-In-One-PCs,
• Los 3: Mini-PCs,
• Los 4: Monitore,
• Los 5: (höhenverstellbare) OP-Wandterminals sowie
• Los 6: Peripheriegeräte.
Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Komponenten für die Lose 1 bis 6 sowie der optionalen Leistungen für die Lose 1 bis 5 samt den jeweiligen Leistungsanforderungen an diese sind im Anforderungs- und Kriterienkatalog samt Preisblatt als Anlage 1 der Teile C.1 bis C.6 der Vergabeunterlagen („Angebotsunterlagen („Rahmenvertrag nebst Anlagen“)“) zu entnehmen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, diesen Rahmenvertrag zweimal um jeweils weitere 12 Monate durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit zu verlängern (einseitiges Optionsrecht). Unter Berücksichtigung des einseitigen Optionsrechts des Auftraggebers beträgt die Vertragslaufzeit insgesamt vier Jahre.
Medical All-In-One-PCs
Das Klinikum Passau („Klinikum“) ist das führende Schwerpunktkrankenhaus in Ostbayern mit rund 2.000 Mitarbeitern. Das Klinikum beabsichtigt in verschiedenen Bereichen die Qualität und Effizienz der Aufgabenwahrnehmung kontinuierlich zu verbessern, indem eine weitergehende Digitalisierung angestrebt wird. Dazu sollen unter anderem für bestimmte Hardwarekomponenten auch staatliche Fördermittel nach Maßgabe des Gesetzes für das Zukunftsprogramm Krankenhäuser vom 23. Oktober 2020 („KHZG“) in Verbindung mit der Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthalts von Patientinnen und Patienten nach § 21 Abs. 2 KHSFV vom 1. Dezember 2020 („RiLi KHZG“) in Anspruch genommen werden.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Klinikum Passau die Beschaffung der nachfolgenden IT-Hardwarekomponenten:
• Medical All-In-One PCs,
• Mini-PCs,
• Monitore sowie
• Peripheriegeräte.
Zur Befestigung bzw. Montage der Hardwarekomponenten sollen darüber hinaus
• Visitenwägen und
• (höhenverstellbare) OP-Terminals
beschafft werden.
Die Hardwarekomponenten samt dem benötigten Zubehör werden unter Berücksichtigung des vergaberechtlichen Schutzes des Mittelstandes getrennt in sechs Losen mit dem folgendem Leistungsumfang vergeben:
• Los 1: Visitenwägen,
• Los 2: Medical All-In-One-PCs,
• Los 3: Mini-PCs,
• Los 4: Monitore,
• Los 5: (höhenverstellbare) OP-Wandterminals sowie
• Los 6: Peripheriegeräte.
Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Komponenten für die Lose 1 bis 6 sowie der optionalen Leistungen für die Lose 1 bis 5 samt den jeweiligen Leistungsanforderungen an diese sind im Anforderungs- und Kriterienkatalog samt Preisblatt als Anlage 1 der Teile C.1 bis C.6 der Vergabeunterlagen („Angebotsunterlagen („Rahmenvertrag nebst Anlagen“)“) zu entnehmen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, diesen Rahmenvertrag zweimal um jeweils weitere 12 Monate durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit zu verlängern (einseitiges Optionsrecht). Unter Berücksichtigung des einseitigen Optionsrechts des Auftraggebers beträgt die Vertragslaufzeit insgesamt vier Jahre.
Mini-PCs
Das Klinikum Passau („Klinikum“) ist das führende Schwerpunktkrankenhaus in Ostbayern mit rund 2.000 Mitarbeitern. Das Klinikum beabsichtigt in verschiedenen Bereichen die Qualität und Effizienz der Aufgabenwahrnehmung kontinuierlich zu verbessern, indem eine weitergehende Digitalisierung angestrebt wird. Dazu sollen unter anderem für bestimmte Hardwarekomponenten auch staatliche Fördermittel nach Maßgabe des Gesetzes für das Zukunftsprogramm Krankenhäuser vom 23. Oktober 2020 („KHZG“) in Verbindung mit der Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthalts von Patientinnen und Patienten nach § 21 Abs. 2 KHSFV vom 1. Dezember 2020 („RiLi KHZG“) in Anspruch genommen werden.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Klinikum Passau die Beschaffung der nachfolgenden IT-Hardwarekomponenten:
• Medical All-In-One PCs,
• Mini-PCs,
• Monitore sowie
• Peripheriegeräte.
Zur Befestigung bzw. Montage der Hardwarekomponenten sollen darüber hinaus
• Visitenwägen und
• (höhenverstellbare) OP-Terminals
beschafft werden.
Die Hardwarekomponenten samt dem benötigten Zubehör werden unter Berücksichtigung des vergaberechtlichen Schutzes des Mittelstandes getrennt in sechs Losen mit dem folgendem Leistungsumfang vergeben:
• Los 1: Visitenwägen,
• Los 2: Medical All-In-One-PCs,
• Los 3: Mini-PCs,
• Los 4: Monitore,
• Los 5: (höhenverstellbare) OP-Wandterminals sowie
• Los 6: Peripheriegeräte.
Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Komponenten für die Lose 1 bis 6 sowie der optionalen Leistungen für die Lose 1 bis 5 samt den jeweiligen Leistungsanforderungen an diese sind im Anforderungs- und Kriterienkatalog samt Preisblatt als Anlage 1 der Teile C.1 bis C.6 der Vergabeunterlagen („Angebotsunterlagen („Rahmenvertrag nebst Anlagen“)“) zu entnehmen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, diesen Rahmenvertrag zweimal um jeweils weitere 12 Monate durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit zu verlängern (einseitiges Optionsrecht). Unter Berücksichtigung des einseitigen Optionsrechts des Auftraggebers beträgt die Vertragslaufzeit insgesamt vier Jahre.
Monitore
Das Klinikum Passau („Klinikum“) ist das führende Schwerpunktkrankenhaus in Ostbayern mit rund 2.000 Mitarbeitern. Das Klinikum beabsichtigt in verschiedenen Bereichen die Qualität und Effizienz der Aufgabenwahrnehmung kontinuierlich zu verbessern, indem eine weitergehende Digitalisierung angestrebt wird. Dazu sollen unter anderem für bestimmte Hardwarekomponenten auch staatliche Fördermittel nach Maßgabe des Gesetzes für das Zukunftsprogramm Krankenhäuser vom 23. Oktober 2020 („KHZG“) in Verbindung mit der Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthalts von Patientinnen und Patienten nach § 21 Abs. 2 KHSFV vom 1. Dezember 2020 („RiLi KHZG“) in Anspruch genommen werden.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Klinikum Passau die Beschaffung der nachfolgenden IT-Hardwarekomponenten:
• Medical All-In-One PCs,
• Mini-PCs,
• Monitore sowie
• Peripheriegeräte.
Zur Befestigung bzw. Montage der Hardwarekomponenten sollen darüber hinaus
• Visitenwägen und
• (höhenverstellbare) OP-Terminals
beschafft werden.
Die Hardwarekomponenten samt dem benötigten Zubehör werden unter Berücksichtigung des vergaberechtlichen Schutzes des Mittelstandes getrennt in sechs Losen mit dem folgendem Leistungsumfang vergeben:
• Los 1: Visitenwägen,
• Los 2: Medical All-In-One-PCs,
• Los 3: Mini-PCs,
• Los 4: Monitore,
• Los 5: (höhenverstellbare) OP-Wandterminals sowie
• Los 6: Peripheriegeräte.
Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Komponenten für die Lose 1 bis 6 sowie der optionalen Leistungen für die Lose 1 bis 5 samt den jeweiligen Leistungsanforderungen an diese sind im Anforderungs- und Kriterienkatalog samt Preisblatt als Anlage 1 der Teile C.1 bis C.6 der Vergabeunterlagen („Angebotsunterlagen („Rahmenvertrag nebst Anlagen“)“) zu entnehmen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, diesen Rahmenvertrag zweimal um jeweils weitere 12 Monate durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit zu verlängern (einseitiges Optionsrecht). Unter Berücksichtigung des einseitigen Optionsrechts des Auftraggebers beträgt die Vertragslaufzeit insgesamt vier Jahre.
(höhenverstellbare) OP-Wandterminals
Das Klinikum Passau („Klinikum“) ist das führende Schwerpunktkrankenhaus in Ostbayern mit rund 2.000 Mitarbeitern. Das Klinikum beabsichtigt in verschiedenen Bereichen die Qualität und Effizienz der Aufgabenwahrnehmung kontinuierlich zu verbessern, indem eine weitergehende Digitalisierung angestrebt wird. Dazu sollen unter anderem für bestimmte Hardwarekomponenten auch staatliche Fördermittel nach Maßgabe des Gesetzes für das Zukunftsprogramm Krankenhäuser vom 23. Oktober 2020 („KHZG“) in Verbindung mit der Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthalts von Patientinnen und Patienten nach § 21 Abs. 2 KHSFV vom 1. Dezember 2020 („RiLi KHZG“) in Anspruch genommen werden.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Klinikum Passau die Beschaffung der nachfolgenden IT-Hardwarekomponenten:
• Medical All-In-One PCs,
• Mini-PCs,
• Monitore sowie
• Peripheriegeräte.
Zur Befestigung bzw. Montage der Hardwarekomponenten sollen darüber hinaus
• Visitenwägen und
• (höhenverstellbare) OP-Terminals
beschafft werden.
Die Hardwarekomponenten samt dem benötigten Zubehör werden unter Berücksichtigung des vergaberechtlichen Schutzes des Mittelstandes getrennt in sechs Losen mit dem folgendem Leistungsumfang vergeben:
• Los 1: Visitenwägen,
• Los 2: Medical All-In-One-PCs,
• Los 3: Mini-PCs,
• Los 4: Monitore,
• Los 5: (höhenverstellbare) OP-Wandterminals sowie
• Los 6: Peripheriegeräte.
Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Komponenten für die Lose 1 bis 6 sowie der optionalen Leistungen für die Lose 1 bis 5 samt den jeweiligen Leistungsanforderungen an diese sind im Anforderungs- und Kriterienkatalog samt Preisblatt als Anlage 1 der Teile C.1 bis C.6 der Vergabeunterlagen („Angebotsunterlagen („Rahmenvertrag nebst Anlagen“)“) zu entnehmen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, diesen Rahmenvertrag zweimal um jeweils weitere 12 Monate durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit zu verlängern (einseitiges Optionsrecht). Unter Berücksichtigung des einseitigen Optionsrechts des Auftraggebers beträgt die Vertragslaufzeit insgesamt vier Jahre.
Peripheriegeräte
Das Klinikum Passau („Klinikum“) ist das führende Schwerpunktkrankenhaus in Ostbayern mit rund 2.000 Mitarbeitern. Das Klinikum beabsichtigt in verschiedenen Bereichen die Qualität und Effizienz der Aufgabenwahrnehmung kontinuierlich zu verbessern, indem eine weitergehende Digitalisierung angestrebt wird. Dazu sollen unter anderem für bestimmte Hardwarekomponenten auch staatliche Fördermittel nach Maßgabe des Gesetzes für das Zukunftsprogramm Krankenhäuser vom 23. Oktober 2020 („KHZG“) in Verbindung mit der Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthalts von Patientinnen und Patienten nach § 21 Abs. 2 KHSFV vom 1. Dezember 2020 („RiLi KHZG“) in Anspruch genommen werden.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Klinikum Passau die Beschaffung der nachfolgenden IT-Hardwarekomponenten:
• Medical All-In-One PCs,
• Mini-PCs,
• Monitore sowie
• Peripheriegeräte.
Zur Befestigung bzw. Montage der Hardwarekomponenten sollen darüber hinaus
• Visitenwägen und
• (höhenverstellbare) OP-Terminals
beschafft werden.
Die Hardwarekomponenten samt dem benötigten Zubehör werden unter Berücksichtigung des vergaberechtlichen Schutzes des Mittelstandes getrennt in sechs Losen mit dem folgendem Leistungsumfang vergeben:
• Los 1: Visitenwägen,
• Los 2: Medical All-In-One-PCs,
• Los 3: Mini-PCs,
• Los 4: Monitore,
• Los 5: (höhenverstellbare) OP-Wandterminals sowie
• Los 6: Peripheriegeräte.
Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Komponenten für die Lose 1 bis 6 sowie der optionalen Leistungen für die Lose 1 bis 5 samt den jeweiligen Leistungsanforderungen an diese sind im Anforderungs- und Kriterienkatalog samt Preisblatt als Anlage 1 der Teile C.1 bis C.6 der Vergabeunterlagen („Angebotsunterlagen („Rahmenvertrag nebst Anlagen“)“) zu entnehmen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, diesen Rahmenvertrag zweimal um jeweils weitere 12 Monate durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit zu verlängern (einseitiges Optionsrecht). Unter Berücksichtigung des einseitigen Optionsrechts des Auftraggebers beträgt die Vertragslaufzeit insgesamt vier Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Angaben/Nachweise/Erklärungen sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen:
(1) Angabe von Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners nebst Kontaktdaten;
(2) Bietergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben. Mit dem Angebot muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden:
(a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
(b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
(c) in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
(d) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften
(e) in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird. Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit dem Angebot eingereicht, wird die Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen stellen auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar;
(3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorliegen;
(4) Erklärung im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, dass kein Bezug zu Russland besteht.
(5) Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt zudem, dass
(a) er die gewerbe- bzw. berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt;
(b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat;
(c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentral- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung);
(d) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und
(e) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben;
(f) er mit der Abfrage durch die Auftraggeber von Eintragungen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 WRegG für den Fall einer beabsichtigten Zuschlagserteilung einverstanden ist.
(6) Einverständniserklärung zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten für das Vergabeverfahren;
(7) Falls sich der Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft) für das Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Unterauftragnehmer) und Bestätigung, dass auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorgelegt werden.
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen:
(1) Nachweis — nicht älter als 12 Monate – einer gültigen Berufshaftpflicht bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherers ist den Angebotsunterlagen als Anlage beizufügen. Die Mindestdeckungssummen muss für die Lose 1 bis 5 jeweils [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und sonstige Schäden (Mindestanforderung) betragen;
(2) Erklärung über den Gesamtumsatz in EUR (netto) des Bieters in den Jahren 2020, 2021 und 2022 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2020);
(3) Erklärung über den Umsatz in EUR (netto) des Bieters in den Jahren 2020, 2021 und 2022 mit vergleichbaren Leistungen und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2020).
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen:
(1) Angabe von Referenzen über mindestens ein Referenzprojekt pro Los, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung, also Art, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Anzugeben ist der Auftraggeber nebst Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Anschrift, Name, Telefon, Telefax und E-Mail), der Projektleiter beim Auftragnehmer (Name, Vorname), Kurzbeschreibung des Projekts,; Gesamtvolumen des Projekts und der Leistungszeitraum.
(a) Folgende inhaltliche Anforderungen müssen für die Referenzprojekte für Los 1 und Los 5 erfüllt werden (Mindestanforderungen):
• ein Referenzprojekt pro Los;
• der Referenzauftraggeber ist eine öffentliche Einrichtung,
• die Referenzprojekte beinhalten für das Los 1 die Lieferung von Visitenwägen bzw. für Los 5 die Lieferung von höhenverstellbaren OP-Wandterminals und
• die vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft benannten jeweiligen Referenzen müssen aktuell sein, d.h. die Leistungen im Zeitraum vom 1. April 2020 bis einschließlich 31. März 2023 oder aktueller erbracht worden sein. Maßgeblich hierfür ist, dass zwischen dem Referenzauftraggeber und dem Unternehmen in diesem Zeitraum ein wirksamer Vertrag bestanden hat und auch tatsächlich Leistungen erbracht wurden. Referenzen, die nicht im vorgegebenen Zeitraum erbracht wurden, werden aus Gründen der Gleichbehandlung nicht gewertet.
(b) Folgende inhaltliche Anforderungen müssen für die Referenzprojekte für Los 2 bis 4 und Los 6 erfüllt werden (Mindestanforderungen):
• ein Referenzprojekt pro Los;
• der Referenzauftraggeber ist eine öffentliche Einrichtung,
• die Referenzprojekte beinhalten die Lieferung von IT-Hardware und
• die vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft benannten jeweiligen Referenzen müssen aktuell sein, d.h. die Leistungen im Zeitraum vom 1. April 2020 bis einschließlich 31. März 2023 oder aktueller erbracht worden sein. Maßgeblich hierfür ist, dass zwischen dem Referenzauftraggeber und dem Unternehmen in diesem Zeitraum ein wirksamer Vertrag bestanden hat und auch tatsächlich Leistungen erbracht wurden. Referenzen, die nicht im vorgegebenen Zeitraum erbracht wurden, werden aus Gründen der Gleichbehandlung nicht gewertet.
(3) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (2020, 2021 und 2022) unterteilt nach Geschäftsführung/Inhaber, Mitarbeiter mit fachbezogener Ausbildung und freien Mitarbeiter (keine Unterauftragnehmer); sowie
(4) Erklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen und gegebenenfalls Vorlage einer Erklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens, mit der der Unterauftragnehmer versichert, dass im Falle der Beauftragung die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Auftragsdurchführung vorhanden sind (Verpflichtungserklärung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter dem angegebenen Direktlink zur eVergabeplattform abgerufen werden und werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf der eVergabeplattform abrufbar. Weitere Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort in den Teilen A („Allgemeine Vergabe- und Verfahrensbedingungen“).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/