Planung und Umsetzung des Mobilitätskongresses 2023 (MOR) Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-2-2023-0075
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planung und Umsetzung des Mobilitätskongresses 2023 (MOR)
Planung und Umsetzung des Mobilitätskongresses 2023 (MOR)
München
Deutschland
Mit Beschluss vom 16.03.2022 (Vorlagen Nr. 20-26 / V 05688) wurde das Mobilitätsreferat erneut beauftragt, den 2. Münchner Mobilitätskongresses im Jahr 2023 durchzuführen. Für den Mobilitätskongress im Jahr 2023 sollen Leistungen zu dessen inhaltlicher Konzeption, operativer Planung und Umsetzung und Nachbereitung ausgeschrieben werden.
Der 2. Münchner Mobilitätskongress soll auch 2023 als eigenständige Veranstaltung der Landeshauptstadt München verzahnt mit der IAA Mobility vom 3. Bis 5. September 2023 stattfinden. Inhaltlich wird er federführend vom Mobilitätreferat erarbeitet und durchgeführt werden. Aktuell ist zunächst eine eintägige öffentliche Auftaktveranstaltung (03.09.23) für alle Münchner*innen, eine daran anschließende eintägige Fachveranstaltung (04.09.23) mit ausgewiesenen Expert*innen und einem Schwerpunkt auf Themen des Öffentlichen Verkehrs, sowie ein halber Abschlusstag (05.09.23) geplant. Im Rahmen von noch zu bestimmenden bürgerschaftlichen Projekten (siehe https://ru.muenchen.de/2023/8/Mobilitaetskongress-Buergerideen-fuer-den-oeffentlichen-Raum-gesucht-105188) finden auch Exkursionen im Projektzeitraum von Mitte Juli bis 10.09.2023 statt. Darüber hinaus wird es am Veranstaltungsort des Mobilitätskongresses eine Ausstellung und Infostände für alle interessierten Münchner Bürger*innen zur Mobilität in München geben.
Damit der 2. Münchner Mobilitätskongress unter Einbezug und Berücksichtigung aller genannten Aspekte durchgeführt werden kann, soll eine externe Veranstaltungsagentur zur Unterstützung beauftragt werden. Die inhaltliche und interne Koordination soll beim Mobilitätsreferat verbleiben, welches den Veranstaltungsort und den Rahmen für die Veranstaltung vorgibt. Neben der Unterstützung bei der Organisation soll auch die Konzeptionierung und Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit (eigene Ausschreibung) vergeben werden. Eine enge Abstimmung mit der Auftragnehmer*in aus der Öffentlichkeitsarbeit ist notwendig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Leistungsumfang für alle 3 Referenzen:
Als vergleichbar gelten Referenzen aus dem Bereich Veranstaltungsorganisation bzw. -durchführung; insbesondere Referenzen, die die technische Umsetzung von audiovisueller Technik für Live-Präsentationen und die organisatorische Betreuung von Podiumsdiskussions- und Workshopformaten thematisieren.
Rechnungswert:
- 1 Referenz mind. 50.000 € mit einem Kunden
- 2 Referenzen mit mind. 10.000 € mit einem Kunden
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).