Landschaftsbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: G24a012723
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landschaftsbauarbeiten
Für den Erweiterungsbau der Maria-Probst-Realschule in der Reutberger Straße und dem angegliederte Haus für Kinder werden die Freianlagen erstellt. Die Freianlagen befinden sich sowohl im EG, im Innenhof und auf dem Dach im 4.OG der Realschule
Reutberger Straße 10 - 12
81371 München
Die wesentlichen zu erbringenden Leistungen sind:
- etwa 180 m3 Oberboden abschieben und entsorgen
- etwa 1055 m3 Boden lösen und entsorgen
- etwa 1.220 m2 Pflasterflächen herstellen
- etwa 1.210 m2 Rasenflächen herstellen
- etwa 180 m2 Pflanzflächen herstellen
- etwa 17 St Bäume pflanzen
- etwa 27 St Sträucher pflanzen
- etwa 140 m2 Hecken pflanzen
- etwa 80 m2 Sandspielfläche herstellen
- etwa 40 m2 Holzhackschnitzel herstellen
- etwa 700 m2 EPDM Fläche herstellen
- etwa 1730 m2 Drainmatte/Retentionsbox einbauen
- etwa 5 St Spielgeräte einbauen
- etwa 280 m2 Betonsitzbänke mit HPL-Auflage
- etwa 550m Rinne einbauen
- etwa 1.200 m2 unterbaute Fläche
- etwa 250 m Zaun
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Olching
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eintragung "[Betrag gelöscht] EUR" in den Ziffern II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) "Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert des vergebenen Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses Feld derzeit auf Grund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.