Gemeinde Wenzenbach, Irlbach, Soziale Einrichtung Senioren und Kinder -Tragwerksplanung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wenzenbach
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wenzenbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Wenzenbach, Irlbach, Soziale Einrichtung Senioren und Kinder -Tragwerksplanung
Die Gemeinde Wenzenbach plant den Neubau einer Sozialeinrichtung für Kinder und Senioren im Wenzenbacher Ortsteil Irlbach, auf der bislang
unbebauten Fläche Fl.Nr. 990, Gemarkung Grünthal II, Bayerwaldstraße ggü. Hausnummer 6.
Es ist geplant, ein Kinderhaus bestehend aus Kinderkrippe und Kindergarten sowie ein Gebäude für die Tagepflege von Senioren zu errichten.
Im Kinderhaus sollen je drei Kinderkrippengruppen (für insgesamt 36 Kinder) und drei Kindergartengruppen (für insgesamt 75 Kinder) untergebracht sein.
Beauftragt werden sollen Leistungsphasen 2 bis 9 inkl. Besondere Leistungen. Siehe im Übrigen II.2.4
Wenzenbach
Die Gemeinde Wenzenbach plant den Neubau einer Sozialeinrichtung für Kinder und Senioren im Wenzenbacher Ortsteil Irlbach, auf der bislang unbebauten Fläche Fl.Nr. 990, Gemarkung Grünthal II, Bayerwaldstraße ggü. Hausnummer 6.
Es ist geplant, ein Kinderhaus bestehend aus Kinderkrippe und Kindergarten sowie ein Gebäude für die Tagepflege von Senioren zu errichten.
Im Kinderhaus sollen je drei Kinderkrippengruppen (für insgesamt 36 Kinder) und drei Kindergartengruppen (für insgesamt 75 Kinder) untergebracht sein.
Grundlage aller weiteren Planungen ist das Summenraumprogramm des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat in der aktuellsten Fassung.
Der Gemeinde Wenzenbach ist es ein Anliegen, allen Kindern die bestmögliche Betreuung zu bieten. Daher sollen im neuen Kinderhaus Plätze für Inklusionskinder geschaffen werden. In der baulichen Umsetzung des Vorhabens ist daher auf eine barrierefreie Gestaltung und die Schaffung von Therapieräumen zu achten.
In der Einrichtung für Senioren sollen 19 Tagespflegeplätze geschaffen werden. Der Raumbedarf für die Tagespflege orientiert sich an Anlage 3 „Grundsatzpapier zum Raumprogramm mit Berechnungsmodell“ zum Rahmenvertrag für die teilstationäre Pflege in Bayern nach § 75 SGB XI. Nach Vorgaben der Förderrichtlinie „PflegeSoNah“ dürfen 18 m² NRF pro Pflegeplatz nicht überschritten werden.
Hintergrund des Betreuungskonzepts ist die generationsübergreifende Betreuung. Dabei sollen auf den Freiflächen zwischen den jeweiligen Gebäuden Begegnungsmöglichkeiten zwischen den Kindern und den Senioren geschaffen werden.
Die Gemeinde Wenzenbach beabsichtigt Eigentümerin der Immobilie zu bleiben und die Trägerschaft der beiden Einrichtungen abzugeben.
Der Bedarf an Kindergarten- und Kinderkrippenplätzen ist ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 zu decken.
In Abstimmung mit allen anderen beteiligten Fachplanern ist eine Tragwerksplanung für die geplanten Neubauten zu erstellen. Dabei sind Kollisionen mit den Gewerken der Haustechnik vor Baubeginn zu klären, sodass diese nicht zu Verzögerungen im Bauablauf führen werden. Des Weiteren sind die Arbeiten an tragenden Bauteilen zu überwachen und diese Überwachung ist zu dokumentieren.
Gesucht wird daher ein Planungsbüro für das Leistungsbild Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, welches in enger Abstimmung mit weiteren beteiligten Fachplanern ein Baukonzept ausarbeitet, dessen Umsetzung vorbereitet und während der Bauausführung überwacht.
— stufenweise Beauftragung.
— Stufe 1: Lph. 1 + 2;
— Stufe 2: Lph. 3 + 4;
— Stufe 3: Lph. 5, 6, 7;
— Stufe 4: Lph. 8 + 9.
Ein Anspruch auf Beauftragung mit einer weiteren Stufe besteht nicht.
— optional: Besondere Leistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deggendorf
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.kiendl-moosbauer.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerbung ist nur zulässig auf den von der Vergabestelle vorgegebenen Formularen.
Die Bewerbung ist als EINE einzige .pdf-Datei auf das Portal hochzuladen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglic hin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem
Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html